Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1908. (92)

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16. 
17. 
18. 
19. 
20. 
21. 
22. 
23. 
24. 
25. 
Inhaltsverzeichnis 
zur Ministerialverordnung, betreffend das Grundbuchwesen. 
I. Grundbücher. 
Umfang des Grundbuchs. 
Grundbuchbände. Grundbuchmappen. 
Gemeinschaftliche Grundbuchblätter. 
Grundbuchblätter im Falle des Miteigentums nach Bruchteilen. 
Grundbuchblätter für gebundene Güter, Familiensideikommisse und Familienstiftungen. 
Aufnahme von Grundstücken anderer Bezirke in das Grundbuch. 
Einrichtung der Grundbuchblätter im allgemeinen. 
Aufschrift der Grundbuchblätter für gebundene Güter, Familienfideikommisse und Familien- 
stiftungen. 
Bestandsverzeichnis. 
Abschnitt ! des Bestandsverzeichnisses. 
Abschnitt l des Bestandsverzeichnisses. 
Erste Abteilung. 
Zweite Abteilung. 
Dritte Abteilung. 
Gemeinschaftliche Bestimmungen für die zweite und die dritte Abteilung. 
Eintragung von Vormerkungen und Widersprüchen. 
Eintragungen in mehreren Spalten. 
Bezeichnung der Berechtigten. 
Ausführung der Eintragungen. 
Abschreibung sämtlicher Grundstücke. Ausscheiden sämtlicher Grundstücke aus dem 
Grundbuche. 
UÜbergang der Zuständigkeit für die Führung eines Grundbuchblattes auf ein anderes 
Grundbuchamt. 
Schlietzung eines Grundbuchblattes. 
Umschreibung eines Grundbuchblattes. 
Unzulänglichkeit einzelner Teile eines Grundbuchblattes. 
Entsprechende Amvendung der §8 1 bis 24 auf Berechtigungen, für welche die sich auf 
Grundstücke beziehenden Vorschriften gelten.
	        
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