Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

bei  obenzedachtem  Tumu't,  nben  En:-fernung
  von  seiner  Stelle  als  Gemeind:=Deputirter
  und  Bezahlung  von  I#  der
Untersuchungs-Kosten  erster  und  der
Hilfte  der  Kosten  zweiter  Instanz,  zu
einjäbriger  Festungsstrafe  verurthellt.
Den  z:.  Juni  wurde:

11.  in  der  Rekurssache  des  Adam  Gaßmann,
  von  Ober,  Rierlugen,  Oberamt#
Vailhlngen,  das  von  dem  Criminal-Senate
  des  Gerichtshofs  in  Eßliagen  unterm
5.  Mal  d.  J.  wegen  wiederpolter  Feld--Dlebstähle
  und  Injurlen  wider  ihn  gefällte
  (in  Nro.  45.  S.  465  des  Staatsund
  Reglerungs-Blatts  von  dlesem  Jahr
eingerückte)  Straf-Erkenntaiß  unter  Verurtdellung
  des  Rekurrenten  in  die  Kesten
#welter  Instanz  lediglich  bestätigt;

13.  in  der  Rekurssache  des  Daniel  Bek,
ven  Sietten,  Oberamts  Cannstadt,  das
vom  Criminal=  Senate  des  Gerlchtspefes
##  Eblingen  wegeo  wlederholter  Jojurlen,

Verlumd  unzen  tc.  unterm  r.  Aprll  d.  J.
gegen  denselben  gefällte  (in  Nro.  54.
S.  :  dis  Staa:s-  und  Reglerungs=Dlatts
  vem  I.  J.  elngerückte)  Straf-Erkenniniß,
  unter  Verurtheilung  des  Rekurrenten
  in  die  Kosten  zweiter  Instanz
bestärigt

15.  In  de:  Rekurssache  des  Schieferdecker?

Frledrich  Christian  Wanner  und  seines
  Sohnes  Johann  Georg  die  eingewandte
  Berufung  gegen  das  von  dem
Criminal-Senate  des  Gerichtsbofs  in
Ellwangen  wegen  thätlicher  Wldersepllchkeit
  gegen  ebrigkeltliche  Diener  und  grober
Injurien,  unterm  :7.  December  o.  J.
wlder  ihn  geféllte  (in  Nre.  3.  S.7°  des
Stiats=  und  Reglerungs-Wlatts  oon
diesem  Jahr  elngerückte)  Straf-Erkenntniß
  wegen  Mangels  an  einer  gegründeten
Bischwerde  verworfen,  und  die  Rekurrenten
  zum  Ersasz  der  Kosten  zweiter  In-Ktonz
  zu  gleichen  Theilen  verurthellt.

Eibil=  Senat.

Den  7.  Juni  wurde:

1.  in  der  Appellatlonssache  von  dem  Cloll-Senate
  des  Khulgl.  Gerlschtshofs  zu  Eßlingen
  zwlschen  den  Erben  des  Schystbelßen
  Bezuer  zu  Hofen,  Oberamis  Besigheim,
  Kl.,  Aten,  nun  Anten,  und  Jobann

  Jakob  Benz  in  Loͤchgan,  desselben
Oberamts,  Bekl.,  Anten,  aun  Aten,
condictio  furtira  betreffend,  das  unter
dem  15.  April  d.  J.  gefällte  bedingte  Erkeuntu'h
  unbedingt,  unter  Verglelchung
der  Kesten,  bestärigt;