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Zivilversorgungsschein.
Dem (Vor- und Familienname, Dienstgrad und Truppenteil usw.) ist gegenwärtiger Zivilversor-
gungsschein nach einer aktiven Militärdienstzeit von
– Jahren —..... Monaten
erteilt worden.
Er ist auf Grund dieses Scheines zur Versorgung im Zivildienste bei den
Reichsbehörden, den Staatsbehörden aller Bundesstaaten und den
Kommunalbehörden usw. des Bundesstaats, dessen Staatsange-
hörigkeit er seit 2 Jahren besitzt,
nach Maßgabe der darüber bestehenden Bestimmungen berechtigt.
Der Inhaber bezieht eine Militärrente odov. —— monatlich.
N. N., den ten 19
(Behörde, die über den Anspruch auf den
(Stempel.) Zivilversorgungsschein entschieden hat.)
Alter. .4 Jahre.
(Nr. des Zivilversorgungsscheins.) (Unterschrift des Militärvorgesetzten.)
(Nr. der Rentenliste.)
*) Die Zivilversorgungsscheine und der Anstellungsschein — Anlagen A bis E — sind in Form eines
Buches, wie die Militärpässe, anzulegen. Die Vorderseite des Umschlags ist bei den Zivilversorgungsscheinen
nach den Anlagen A und E und bei dem Austellungsscheine (Anlage B) mit einem großen, bei dem Zivilver-
sorgungsscheine nach Anlage C mit einem kleinen Reichsadler zu versehen. Von den Zivilversorgungsscheinen
sämtlicher Gattungen erhalten die, welche für Unteroffiziere bestimmt sind, die nach mindestens achtjähriger
aktiver Dienstzeit aus dem Heere oder der Marine ausscheiden, einen Umschlag von roter, alle übrigen Zivil-
versorgungsscheine aber einen solchen von blauer Farbe. Die Anstellungsscheine erhalten einen gelben Umschlag.
Den Ziovllversorgungsscheinen usw. werden Nachrichten über den Bezug der Militärrenten und der Invaliden-
pension sowie über die Versorgung der Militäranwärter usw. vorgedruckt.
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