Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1908. (92)

305 
Zivilversorgungsschein. 
Dem (Vor- und Familienname, Dienstgrad und Truppenteil usw.) ist gegenwärtiger Zivilversor- 
gungsschein nach einer aktiven Militärdienstzeit von 
– Jahren —..... Monaten 
erteilt worden. 
Er ist auf Grund dieses Scheines zur Versorgung im Zivildienste bei den 
Reichsbehörden, den Staatsbehörden aller Bundesstaaten und den 
Kommunalbehörden usw. des Bundesstaats, dessen Staatsange- 
hörigkeit er seit 2 Jahren besitzt, 
nach Maßgabe der darüber bestehenden Bestimmungen berechtigt. 
  
  
Der Inhaber bezieht eine Militärrente odov. —— monatlich. 
N. N., den ten 19 
(Behörde, die über den Anspruch auf den 
(Stempel.) Zivilversorgungsschein entschieden hat.) 
Alter. .4 Jahre. 
(Nr. des Zivilversorgungsscheins.) (Unterschrift des Militärvorgesetzten.) 
(Nr. der Rentenliste.) 
  
*) Die Zivilversorgungsscheine und der Anstellungsschein — Anlagen A bis E — sind in Form eines 
Buches, wie die Militärpässe, anzulegen. Die Vorderseite des Umschlags ist bei den Zivilversorgungsscheinen 
nach den Anlagen A und E und bei dem Austellungsscheine (Anlage B) mit einem großen, bei dem Zivilver- 
sorgungsscheine nach Anlage C mit einem kleinen Reichsadler zu versehen. Von den Zivilversorgungsscheinen 
sämtlicher Gattungen erhalten die, welche für Unteroffiziere bestimmt sind, die nach mindestens achtjähriger 
aktiver Dienstzeit aus dem Heere oder der Marine ausscheiden, einen Umschlag von roter, alle übrigen Zivil- 
versorgungsscheine aber einen solchen von blauer Farbe. Die Anstellungsscheine erhalten einen gelben Umschlag. 
Den Ziovllversorgungsscheinen usw. werden Nachrichten über den Bezug der Militärrenten und der Invaliden- 
pension sowie über die Versorgung der Militäranwärter usw. vorgedruckt. 
. 47“
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.