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II. Ziffer I, 8 erhält nachstehende Fassung:
Als Gesamtzensur erhält der Geprüfte:
„vorzüglich“, wenn derselbe in allen Prüfungsfächern oder doch in
den meisten die Zensur 1, in keinem einzigen Fache aber die Zensur
3a, 3b oder 4 erhalten hat;
„recht gut“, wenn demselben in den meisten Fächern wenigstens die
Zensur 2a, in keinem Fache aber die Zensur 4 zu teil geworden ist;
„gut“, wenn er in den meisten Fächern wenigstens die Zensur 2b,
in keinem Fache aber die Zenfur 4 erhalten hat;
„genügend“, wenn ihm in den meisten Fächern wenigstens die
Zensur Za und in nicht mehr als einem Fach die Zensur 4 ge-
geben worden ist;
„meist genügend“, wenn ihm in den meisten Fächern wenigstens
die Zensur 3b und in nicht mehr als drei Fächern die Zenfur 4
gegeben worden ist.
In den Fächern, in welchen er die Zensur 4 erhielt, ist die Prüfung
binnen einer von der Prüfungskommission zu bestimmenden Frist noch
einmal zu machen. Erst wenn diese Nachprüfung bestanden wurde,
kann der Betreffende zur Prüfung pro ministerio zugelassen werden.
Ist aber die Nachprüfung zu dieser erforderlich, so ist von dem Be-
5sitehen derselben die feste Anstellung des Betreffenden abhängig.
Weimar, den 7. Oktober 1908.
Großherzoglich Sächsischer Kirchenrat.
Rothe.
Ministerialbekanntmachungen.
[105)] Il. Die an der Großherzoglich und Herzoglich Sächs. Gesamtuniversität
Jena bestehenden Kommissionen für die ärztliche Vorprüfung, für die Prüfung der
Arzte und der Zahnärzte sowie für die pharmazeutische Prüfung sind für das Prüfungs-
jahr vom 1. Oktober 1908 bis dahin 1909 wie folgt zusammengesetzt:
I. Die Kommission für die ärztliche Vorprüfung.
Vorsitzender: Geh. Hofrat Professor Dr. Gärtner.
Stellvertreter: Geh. Medizinalrat Professor Dr. Riedel.