Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1908. (92)

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[106] II. Dem zum Generalkonsul der Republik Kolumbien für das Deutsche 
Reich mit dem Amtssitze in Hamburg ernannten Dr. Cenon Solano ist das 
Exequatur namens des Reichs erteilt worden. 
Weimar, den 12. Oktober 1908. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Außern. 
Paulssen. 
[107)] lII. Das neu festgestellte Statut der Sparkasse in Vieselbach vom 9. April 
1908 ist von uns genehmigt worden. 
Die Anderungen gegenüber dem bisherigen Statut vom 6. Oktober 1900 nebst 
Nachtrag vom 27. September 1901 sind nachstehend abgedruckt. 
Weimar, den 1. Oktober 1908. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Dr. Schmid-Burgk. 
8 18. 
Die Einlegungen werden Mittwochs und Sonntags mit Ausnahme der Festtage im Sinne 
des Landesgesetzes über die Heilighaltung der Sonn= und Festtage vom 21. Mai 1908 (vom 
2. Januar bis 15. Februar auch Sonnabends), während der vom Vorstand zu bestimmenden 
Stunden im Geschäftslokale der Sparkasse bewirkt. 
8 20. 
Die Sparkasse verzinst die Einlagen, soweit sie volle Reichsmark erreichen; sie ge— 
währt aber die Zinsen nur für volle Monate, d. h. alles, was im Laufe eines Monats ein— 
gezahlt ist, wird nur vom ersten Tage des folgenden Monats an, und was im Laufe eines 
Monats zurückgezahlt wird, wird nur bis zum Schlusse des vorhergegangenen Monats verzinst. 
§ 23. 
Die Rückzahlung der Einlagen oder eines Teiles derselben, ingleichen die Zahlung 
der Zinsen der Einlagen geschieht Mittwochs und Sonntags mit Ausnahme der Festtage im 
Sinne des Landesgesetzes über die Heilighaltung der Sonn= und Festtage vom 21. Mai 1908
	        
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