Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1908. (92)

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Underung 
der 
Postordnung vom 20. März 1900. 
Auf Grund des § 50 des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28. Ok- 
tober 1871 wird die Postordnung vom 20. März 1900 wie folght ergänzt: 
Im § 41 „Aushändigung von postlagernden Sendungen“ ist als zweiter Absatz zu 1 ein- 
zuschalten: 
Auf Antrag sind von den Postämtern gegen eine Schreibgebühr von 50 F Postausweis- 
karten auszustellen, die bei allen Postanstalten als Ausweis gelten. 
— 
  
Vorstehende Anderung tritt sofort in Kraft. 
Berlin W66, den 12. Dezember 1908. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Kraetke. 
  
[/127|] Das 59. und 60. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter: 
Nr. 3543. Bekanntmachung, betr. den Beitritt der Deutschen Schutzgebiete zu dem 
Internationalen Funkentelegraphenvertrage vom 3. November 1906. Vom 
5. Dezember 1908. 
„ 3544. Bekanntmachung, betr. den Beitritt der Leeward-Inseln, der Falkland- 
Inseln, der Oranjefluß-Kolonie sowie von Süd-Nigeria und von Jamaica 
zu der Internationalen Ubereinkunft über Maßregeln gegen Pest, Cholera 
und Gelbfieber vom 3. Dezember 1903 (Reichs-Gesetzblatt 1907 S. 425). 
Vom 8. Dezember 1908. 
„ 3545. Bekanntmachung, betr. die Zulassung von Börsentermingeschäften in An- 
teilen von Bergwerks= und Fabrikunternehmungen. Vom 16. Dezember 
1908. 
„ 3546. Bekanntmachung, betr. Anderung der Anlage B zur Eisenbahn-Ver- 
kehrsordnung. Vom 18. Dezember 1908.
	        
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