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Underung
der
Postordnung vom 20. März 1900.
Auf Grund des § 50 des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28. Ok-
tober 1871 wird die Postordnung vom 20. März 1900 wie folght ergänzt:
Im § 41 „Aushändigung von postlagernden Sendungen“ ist als zweiter Absatz zu 1 ein-
zuschalten:
Auf Antrag sind von den Postämtern gegen eine Schreibgebühr von 50 F Postausweis-
karten auszustellen, die bei allen Postanstalten als Ausweis gelten.
—
Vorstehende Anderung tritt sofort in Kraft.
Berlin W66, den 12. Dezember 1908.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Kraetke.
[/127|] Das 59. und 60. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter:
Nr. 3543. Bekanntmachung, betr. den Beitritt der Deutschen Schutzgebiete zu dem
Internationalen Funkentelegraphenvertrage vom 3. November 1906. Vom
5. Dezember 1908.
„ 3544. Bekanntmachung, betr. den Beitritt der Leeward-Inseln, der Falkland-
Inseln, der Oranjefluß-Kolonie sowie von Süd-Nigeria und von Jamaica
zu der Internationalen Ubereinkunft über Maßregeln gegen Pest, Cholera
und Gelbfieber vom 3. Dezember 1903 (Reichs-Gesetzblatt 1907 S. 425).
Vom 8. Dezember 1908.
„ 3545. Bekanntmachung, betr. die Zulassung von Börsentermingeschäften in An-
teilen von Bergwerks= und Fabrikunternehmungen. Vom 16. Dezember
1908.
„ 3546. Bekanntmachung, betr. Anderung der Anlage B zur Eisenbahn-Ver-
kehrsordnung. Vom 18. Dezember 1908.