Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1909. (93)

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[43] III. Der nachstehend abgedruckte erste Nachtrag vom 3. Dezember 1908 zu 
den Satzungen der städtischen Sparkasse in Vacha vom 2. März 1908 (Regierungs- 
blatt S. 228) ist von uns genehmigt worden. 
Weimar, den 26. April 1909. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Dr. Schmid-Burgk. 
§ 1. 
In § 26 letzter Absatz der Satzungen werden zwischen die Worte: 
„oder bei der Gothaer Privat-Bank in Gotha“ 
und 
„Zinslich anzulegen“ 
die Worte eingeschaltet: 
„oder bei dem Bankgeschäft Gebrüder Goldschmidt in Gotha durch dessen Filiale 
in Vacha“. 
§ 2. 
Vorstehende Anderung der Satzungen tritt nach Genehmigung durch das Großherzogliche 
Staatsministerium, Departement des Innern, am Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft. 
  
[44] Das 23. und 24. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter: 
Nr. 3602. Bekanntmachung, betr. das Außerkrafttreten des Abkommens zur Rege- 
lung von Fragen des internationalen Privatrechts vom 14. November 
1896 und des Zusatzprotokolls vom 22. Mai 1897 sowie das Inkraft- 
treten des Abkommens über den Zivilprozeß vom 17. Juli 1905. Vom 
24. April 1909. 
„ 3603. Gesetz zur Ausführung des Abkommens über den Zivilprozeß vom 
17. Juli 1905. Vom 5. April 1909. 
„ 3604. Allerhöchster Erlaß, betr. die Anrechnung der Jahre 1907 und 1908 
als Kriegsjahre aus Anlaß von militärischen Unternehmungen in Süd- 
westafrika und Kamerun. Vom 1. April 1909. 
„ 3605. Bekanntmachung, betr. die dem Internationalen Übereinkommen über 
den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 26. April 1909. 
  
Buchdruckerei der Weimarischen Zeltung.
	        
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