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[43] III. Der nachstehend abgedruckte erste Nachtrag vom 3. Dezember 1908 zu
den Satzungen der städtischen Sparkasse in Vacha vom 2. März 1908 (Regierungs-
blatt S. 228) ist von uns genehmigt worden.
Weimar, den 26. April 1909.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Dr. Schmid-Burgk.
§ 1.
In § 26 letzter Absatz der Satzungen werden zwischen die Worte:
„oder bei der Gothaer Privat-Bank in Gotha“
und
„Zinslich anzulegen“
die Worte eingeschaltet:
„oder bei dem Bankgeschäft Gebrüder Goldschmidt in Gotha durch dessen Filiale
in Vacha“.
§ 2.
Vorstehende Anderung der Satzungen tritt nach Genehmigung durch das Großherzogliche
Staatsministerium, Departement des Innern, am Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.
[44] Das 23. und 24. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter:
Nr. 3602. Bekanntmachung, betr. das Außerkrafttreten des Abkommens zur Rege-
lung von Fragen des internationalen Privatrechts vom 14. November
1896 und des Zusatzprotokolls vom 22. Mai 1897 sowie das Inkraft-
treten des Abkommens über den Zivilprozeß vom 17. Juli 1905. Vom
24. April 1909.
„ 3603. Gesetz zur Ausführung des Abkommens über den Zivilprozeß vom
17. Juli 1905. Vom 5. April 1909.
„ 3604. Allerhöchster Erlaß, betr. die Anrechnung der Jahre 1907 und 1908
als Kriegsjahre aus Anlaß von militärischen Unternehmungen in Süd-
westafrika und Kamerun. Vom 1. April 1909.
„ 3605. Bekanntmachung, betr. die dem Internationalen Übereinkommen über
den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 26. April 1909.
Buchdruckerei der Weimarischen Zeltung.