Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1909. (93)

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Diese Stiftung ist gemäß 8 14 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen 
Gesetzbuch von uns genehmigt worden. 
Weimar, den 7. Mai 1909. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Paulssen. 
(51] II. Mit Höchster Genehmigung ist das Amt des Enteignungskommissars 
für die Enteignung von Grundbesitz für den Ausbau des II. Gleises auf der inner- 
halb des Großherzogtums liegenden Strecke zwischen Gera (Reuß) und dem Bahn- 
hof Wünschendorf an der Eisenbahnlinie Gera-Weischlitz dem Großherzoglichen Amts- 
richter von Bardeleben in Weida, an Stelle des verstorbenen Oberamtsrichters 
Justizrat Starke, übertragen worden. 
Weimar, den 27. Mai. 1909. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Paulssen. 
(52] III. Mit Höchster Genehmigung ist das Amt des Enteignungskommissars 
für die Neubaustrecke Niederpöllnitz-Münchenbernsdorf und für die Erweiterung des 
Bahnhofes Triptis, sowie für alle übrigen jetzt und in Zukunft sich nötig machen- 
den Enteignungen für die Erweiterungen und Abänderungen der Bahnanlagen der 
Gera-Eichichter Eisenbahn im V. Verwaltungsbezirk dem Großherzoglichen Amts- 
richter von Bardeleben in Weida, an Stelle des verstorbenen Oberamtsrichters 
Justizrat Starke, übertragen worden. 
Weimar, den 28. Mai 1909. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Paulssen.
	        
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