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Diese Stiftung ist gemäß 8 14 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen
Gesetzbuch von uns genehmigt worden.
Weimar, den 7. Mai 1909.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Paulssen.
(51] II. Mit Höchster Genehmigung ist das Amt des Enteignungskommissars
für die Enteignung von Grundbesitz für den Ausbau des II. Gleises auf der inner-
halb des Großherzogtums liegenden Strecke zwischen Gera (Reuß) und dem Bahn-
hof Wünschendorf an der Eisenbahnlinie Gera-Weischlitz dem Großherzoglichen Amts-
richter von Bardeleben in Weida, an Stelle des verstorbenen Oberamtsrichters
Justizrat Starke, übertragen worden.
Weimar, den 27. Mai. 1909.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Paulssen.
(52] III. Mit Höchster Genehmigung ist das Amt des Enteignungskommissars
für die Neubaustrecke Niederpöllnitz-Münchenbernsdorf und für die Erweiterung des
Bahnhofes Triptis, sowie für alle übrigen jetzt und in Zukunft sich nötig machen-
den Enteignungen für die Erweiterungen und Abänderungen der Bahnanlagen der
Gera-Eichichter Eisenbahn im V. Verwaltungsbezirk dem Großherzoglichen Amts-
richter von Bardeleben in Weida, an Stelle des verstorbenen Oberamtsrichters
Justizrat Starke, übertragen worden.
Weimar, den 28. Mai 1909.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Paulssen.