Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1909. (93)

296 
Ministerialbekanntmachung, 
betreffend die Bedingungen für die ärztliche Behandlung, Wartung 
und Verpflegung Kranker in der Großherzoglich Sächfischen Irren- 
heilanstalt und psychiatrischen Klinik in Jena, 
vom 14. September 1909. 
(881 A. Allgemeine Bedingungen. 
1. 
Die Aufnahme Kranker steht dem Direktor der Anstalt unter Vorbehalt der 
von ihm einzuholenden Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde zu. Auf- 
nahmegesuche sind daher an den Großherzogl. Direktor der psychiatrischen Klinik in 
Jena zu richten. 
§ 2. 
Die Kranken haben sich der für die Klinik erlassenen Hausordnung und den 
Anordnungen des Direktors oder seines Stellvertreters zu unterwerfen. 
83. 
Jeder Kranke hat bei seiner Aufnahme einen Kostenvorschuß im Betrage des 
Verpflegungsgeldes (88 12, 14, 16) für mindestens 50 Tage bei der Anstaltskasse 
einzuzahlen. Nur wenn der Anstaltsdirektor ausdrücklich bezeugt, daß der Aufenthalt 
des Kranken aller Voraussicht nach weniger als 50 Tage dauern werde, kann die 
Aufnahme gegen Zahlung eines geringeren, der voraussichtlichen Dauer des Aufent- 
haltes entsprechenden Vorschusses erfolgen. Ist eine Dauer des Aufenthaltes über 
50 Tage hinaus wahrscheinlich, so ist ein Kostenvorschuß bis zur Höhe des Ver- 
pflegungsgeldes für 100 Tage zu erheben. Der Kostenvorschuß muß vor Verbrauch 
erneuert werden. 
8 4. 
Von Leistung eines Kostenvorschusses wird regelmäßig Abstand genommen, 
wenn der Kranke die schriftliche Erklärung einer staatlichen oder Gemeindebehörde, 
einer Invalidenversicherungsanstalt, einer Berufsgenossenschaft oder einer auf Grund 
des Krankenversicherungsgesetzes errichteten Krankenkasse übergibt, in der die Be- 
zahlung aller bis zur Entlassung erwachsenden Kosten zugesichert wird. Die Zu-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.