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sender verlangt hat, daß die Sendung verkauft, oder daß er auf seine Kosten von der Unbestell-
barkeit telegraphisch benachrichtigt wird.
b) In demselben 8 (45) ist im ersten Satze des Abs. III statt „oder daß
das Paket an ihn selbst zurückgesendet werde.“ zu setzen:
oder daß das Paket an ihn selbst zurückgesandt, auf seine Rechnung und Gefahr verkauft oder
der Postverwaltung preisgegeben werde.
Vorstehende Anderungen treten sofort in Kraft.
Berlin Wé, den 26. September 1909.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Kraetke.
[103) IV. Diphtherie-Serum mit der Kontrollnummer 137 aus dem Serum-
laboratorium Ruete-Enoch in Hamburg ist wegen Abschwächung zur Einziehung
bestimmt worden.
Weimar, den 4. Oktober 1909.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Dr. Schmid-Burgk.
[10 4) V. Diphtherie-Sera mit den Kontrollnummern
944 bis 958 aus den Höchster Farbwerken,
164 aus der Merck'schen Fabrik in Darmstadt,
117 bis 121 aus dem Serumlaboratorium Ruete-Enoch in Hamburg
und 214 aus der Fabrik vorm. E. Schering in Berlin
sind, soweit sie nicht bereits früher wegen Abschwächung pp. eingezogen sind, vom
1. Oktober 1909 ab wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Einziehung
bestimmt worden.
Weimar, den 5. Oktober 1909.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
IUsr. Schmid-Burgk.