Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1909. (93)

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thal in Jena ist der ausübende Arzt Dr. med. Wette in Weimar zum stellver- 
tretenden Mitglied dieser Prüfungskommission ernannt worden. 
Weimar, den 13. April 1909. 
(40. 
Nr. 
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3598. 
3599. 
3600. 
3601. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slevogt. 
Das 20., 21. und 22. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter: 
Weingesetz. Vom 7. April 1909. 
Verordnung, betr. die Ausfuhr von Angoraziegen aus dem Schutzgebiet 
Deutsch Südwestafrika. Vom 15. Februar 1909. 
Verordnung, betr. die Ausfuhr von Straußen und Straußeneiern aus 
dem Schutzgebiet Deutsch-Südwestafrika. Vom 15. Februar 1909. 
Handelsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und dem Freistaat 
El Salvador. Vom 14. April 1908. 
Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 16 und 17: 
152. 
169. 
172. 
Bestimmungen über eine erneute statistische Aufnahme des Heilpersonals, 
der pharmazeutischen Anstalten und des pharmazeutischen Personals. 
Erster Nachtrag zu dem Verzeichnis der in den Bundesstaaten und in 
Elsaß-Lothringen bestehenden staatlichen oder diesen gleichgestellten bau- 
gewerklichen Fachschulen. 
Ansehung der Medizinisch-propädeutischen Abteilung bei der Universität 
zu Münster als Medizinische Fakultät im Sinne des § 3 der Prüfungs- 
ordnung für Zahnärzte. 
Gesamtverzeichnis der zur Anstellung von Militäranwärtern verpflichteten 
Privateisenbahnen. 
  
Buchdruckerei der Weimarischen Zeitung.
	        
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