Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1911. (95)

Nr. 
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3947. 
3949. 
3950. 
3951. 
3952. 
3953. 
3954. 
3955. 
3956. 
Das 
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Bekanntmachung, betreffend die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden 
Ungarns zu den am 12. Juni 1902 im Haag abgeschlossenen Ab- 
kommen über das internationale Privatrecht. Vom 31. Oktober 1911. 
Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen 
über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 4. November 1911. 
Bekanntmachung, betreffend die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde 
Portugals zu der am 3. Dezember 1903 abgeschlossenen internationalen 
Übereinkunft über Maßregeln gegen Pest, Cholera und Gelbfieber. Vom 
8. November 1911. 
Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen 
Gegenständen des Gartenbaues. Vom 9. November 1911. 
Bekanntmachung, betreffend den Notenwechsel zwischen dem Kaiserlichen 
Geschäftsträger in Konstautinopel und dem Kaiserlich Ottomanischen 
Minister der auswärtigen Angelegenheiten vom 10./15. August 1911 
über die Zollbehandlung der von Handlungsreisenden mitgeführten 
Warenmuster. Vom 9. November 1911. 
Bekanntmachung über die Einrichtung der Quittungskarten für die 
Invaliden= und Hinterbliebenenversicherung sowie das Entwerten und 
Vernichten der Beitragsmarken und der Zusatzmarken. Vom 10. No- 
vember 1911. 
Bekanntmachung, betreffend Ergänzung und Anderung der Anlage C 
zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. Vom 8. November 1911. 
Bekanntmachung, betreffend die Ausführungsvorschriften zu dem Gesetze 
vom 10. Mai 1892 (Reichs-Gesetzbl. S. 661) über die Unterstützung 
von Familien der zu Friedensübungen einberufenen Mannschaften. 
Vom 9. November 1911. 
Bekanntmachung, betr. die bei der Eichung anzuwendenden Stempel- 
und Jahreszeichen. Vom 14. November 1911. 
Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Num- 
mern 54 bis 5ö9: 
S. 558. Ergänzung des Verzeichnisses der Vergällungsmittel für Essigsäure. 
„ 558. Anderungen und Ergänzungen des Warenuverzeichnisses zum Zolltarif 
und der Anleitung für die Zollabfertigung. 
53“
	        
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