Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1911. (95)

420 
130! Anweisung 
zur 
Entnahme und Einsendung infektiösen und verdächtigen Materials 
an das bakteriologische Institut für Thüringen zu Jena. 
A. Allgemeine Regeln. 
Das bakteriologische Institut zu Jena ist verpflichtet, alle bakteriologischen, 
serologischen und ähnlichen Untersuchungen, die ihm von Arzten oder Behörden 
der Thüringischen Staaten inbezug auf menschliche Krankheiten angetragen werden, 
sowie ferner Wasseruntersuchungen, wenn es sich darum handelt, das Vorhanden- 
sein von Krankheitserregern im Wasser festzustellen, und endlich Untersuchungen von 
tierischen Infektionskrankheiten, soweit es sich um Ubertragung auf Menschen 
handelt, kostenfrei auszuführen. Es wird ausdrücklich bemerkt, daß das Institut 
nur die vorerwähnten bakteriologischen, nicht aber die klinisch-mikroskopischen 
oder chemischen Untersuchungen ausführt. 
Für die Entnahme und Einlieferung der Proben sind von dem Institut 
entsprechende sterile Versandgefäße in allen Apotheken Thüringens niedergelegt, von 
wo sie jederzeit unentgeltlich entnommen werden können; sie können auch mündlich, 
schriftlich, telegraphisch oder telephonisch direkt bestellt werden. Das Untersuchungs- 
material soll nur in den dazu bestimmten Versandgefäßen verschickt werden; die 
Versandgefäße sind nach der aufgedruckten Vorschrift zu füllen und zu verschließen. 
Jeder Arzt erhält einen Vorrat von Meldekarten, der von den Apotheken oder auf 
Verlangen vom Institut direkt ergänzt werden kann. Außerdem liegt jedem Gefäß 
eine Meldekarte bei, die, sofern eine Karte aus dem ärztlichen Vorrat benutzt 
worden ist, diesem wieder zugeführt werden möge. Die Karte ist vollständig und 
leserlich auszufüllen und von dem einsendenden Arzte leserlich zu unterschreiben. 
Sonstige Bemerkungen auf der Karte oder besonderem Bogen sind nur wenn die 
Sendung als Doppelbrief befördert wird, zulässig. Alle an das Institut abgehen- 
den Sendungen müssen frankiert werden. Proben, deren Meldekarte nicht aus- 
gefüllt oder nicht vom Arzt unterschrieben ist, werden nicht untersucht.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.