Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1859. (50)

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Verhältniß  der  Gesellschaft  zur  Staatsregierung.

S.  44.

Die  Königliche  Regierung  zu  Merseburg  ist  befugt,  einen  Kommissar  zur
Wahrnehmung  des  Tufsichrerechts  für  beständig  oder  für  einzelne  Fälle  zu  bestellen.
  Oieser  Kommissar  kann  nicht  nur  den  Verwaltungsrath,  die  Generalversammlung,
  oder  sonstige  Organe  der  Gesellschaft  gültig  zusammenberufen  und
ihren  Berathungen  beiwohnen,  sondern  auch  jederzeit  von  den  Büchern,  Rechnungen
  und  sonstigen  Verhandlungen  der  Gesellschaft,  ihren  Kassen  und  Einrichtungen,
  Einsicht  nehmen.

»  A.
Aktie  0  ..
der
Neuen  Aktien-Zuckerraffinerie  zu  Halle  a.  d.  S.
über

Eintausend  Thaler  Kurant.

Der  Inhaber  dieser  Aktie  ist  auf  Höhe  von  Eintausend  Thalern  Kurant
an  dem  gesammten  Eigenthum  und  den  Erträgen  der  oben  genannten  Gesell-Lieent
  mit  allen  statutengemäßen  Rechten  und  Pflichten  eines  Aktionairs  betheiligt.


Halle,  den  .  .  ten  ......  .  .  .  ..  18.

Der  Verwaltungsrath  der  Neuen  Aktien-Zuckerraffinerie.
(Uncerschrift  des  Vorsitzenden  und  eines  Mitgliedes.)
·  Die  Direktion.
Folio  des  Abtienbuchs.  (Eine  Unterschrift.)

(Nr  5135)