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Verhältniß der Gesellschaft zur Staatsregierung.
S. 44.
Die Königliche Regierung zu Merseburg ist befugt, einen Kommissar zur
Wahrnehmung des Tufsichrerechts für beständig oder für einzelne Fälle zu bestellen.
Oieser Kommissar kann nicht nur den Verwaltungsrath, die Generalversammlung,
oder sonstige Organe der Gesellschaft gültig zusammenberufen und
ihren Berathungen beiwohnen, sondern auch jederzeit von den Büchern, Rechnungen
und sonstigen Verhandlungen der Gesellschaft, ihren Kassen und Einrichtungen,
Einsicht nehmen.
» A.
Aktie 0 ..
der
Neuen Aktien-Zuckerraffinerie zu Halle a. d. S.
über
Eintausend Thaler Kurant.
Der Inhaber dieser Aktie ist auf Höhe von Eintausend Thalern Kurant
an dem gesammten Eigenthum und den Erträgen der oben genannten Gesell-Lieent
mit allen statutengemäßen Rechten und Pflichten eines Aktionairs betheiligt.
Halle, den . . ten ...... . . . .. 18.
Der Verwaltungsrath der Neuen Aktien-Zuckerraffinerie.
(Uncerschrift des Vorsitzenden und eines Mitgliedes.)
· Die Direktion.
Folio des Abtienbuchs. (Eine Unterschrift.)
(Nr 5135)