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(Nr. 71.) Ministerialbekanntmachung über die dem Vermessungsamt Eisenach erteilte Ermächti-
gung zur stellvertretungsweisen Führung von Grundstückskatastern solcher
Bezirke, die zwar nicht zu seinem Dienstbereich gehören, hinsichtlich deren
aber eine Grundstückszusammenlegung bei der Königl. Preuß. Spezial=
kommission in Eisenach anhängig ist.
Wir haben dem Großherzoglichen Vermessungsamt in Eisenach die allgemeine
Ermächtigung erteilt, die Grundstückskataster über solche Orts= und Flurbezirke, die
zwar nicht zu seinem Dienstbereiche gehören, hinsichtlich deren aber eine Grundstücks-
zusammenlegung bei der Königlich Preußischen Spezialkommission in Eisenach an-
hängig ist, während der Dauer des Zusammenlegungsverfahrens zeitweilig in Stell-
vertretung des zuständigen Vermessungsamtes fortzuführen und alle damit zusammen-
hängende sonstige Katasterführungsgeschäfte wahrzunehmen.
Anträge sind jedoch nach wie vor an das zuständige Vermessungsamt zu
richten.
Weimar, den 19. Juni 1913.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Anteutsch.
(Nr. 72.) Ministerialbekanntmachung über die Verleihung der Rechtsfähigkeit an den Herdbuch-
verein Kaltenwestheim.
Dem Herdbuchverein Kaltenwestheim ist in Gemäßheit des § 22 des Bürger-
lichen Gesetzbuchs und § 10 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz-
buche die Rechtsfähigkeit verliehen worden.
Weimar, den 19. Juni 1913.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Slebogt.
Druck Welmarischer Verlag G. m. b. H. in Welmar.