Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1913. (97)

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für den Gemeindebezirk Unterellen mit Ausnahme des Flurbezirks 
Dietrichsberg (Amtsgerichtsbezirk Gerstungen), 
für den Gemeindebezirk Martinroda bei Ilmenau (Amtsgerichtsbezirk 
JIlmenau)g), 
für den Gemeindebezirk Börthen (Amtsgerichtsbezirk Neustadt an der 
Orla), 
für den Gemeindebezirk Breitenhain (Amtsgerichtsbezirk Neustadt an 
der Orlga), 
für den Gemeindebezirk Grobengereuth (Amtsgerichtsbezirk Neustadt 
an der Orlga), 
für den zum Gemeindebezirk Dorndorf an der Werra gehörigen Flurbezirk 
Kirstingshof (Amtsgerichtsbezirk Vacha), 
für den Gemeindebezirk Wölferbütt mit Ausnahme der Flurbezirke 
Mariengart und Masbach (Amtsserichtsbezirk 
Vacha), 
für den Gemeindebezirk Töttleben (Amtsgerichtsbezirk Vieselbach), 
für den Gemeindebezirk Schüptitz (Amtsgerichtsbezirk Weida), 
für den Gemeindebezirk Unterröppisch (Amtsgerichtsbezirk Weida), 
für den Gemeindebezirk Hammerstedt (Amtsgerichtsbezirke Weimar), 
für den Gemeindebezirk Kleinobringen (Amtsgerichtsbezirk Weimar), 
mit dem 15. Januar 1914 beginnt. 
Weimar, den 10. Dezember 1913. 
Großherzoglich Sächfisches Staatsministerium, 
Departement der Fustiz. 
Kotbe. 
(Nr. 147.) Mininerialbekanntmachung über die Wirkungen der Abgangsprüfung bei der Groß- 
erßoglichen Fachschule für Feinmechaniker und Glasinstrumentenmacher in 
Auf Grund von § 129 Abs. 6 und § 133 Abs. 10 der Gewerbeordnung wird 
folgendes bestimmt: 
Die Abgangsprüfung bei der Großherzoglichen Fachschule für Feinmechaniker 
und Glasinstrumentenmacher in Ilmenau wird der Meisterprüfung in diesen Ge- 
werben gleichgestellt. Fachschüler, die die Abgangsprüfung bestanden haben, erwerben 
54%
	        
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