fullscreen: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1914. (98)

(Wahlordnung f. d. Wahl des Ausschusses der Thüring. Landesversicherungsanstalt.) 277 
Anlage I. 
Als Vertreter der Arbeitgeber und Versicherten im Ausschusse der Thüringischen Landes- 
versicherungsanstalt sind i.. Wahlbezirk Vertreter zu wählen. Die zu Wählen- 
den werden zur Hälfte aus den beteiligten Arbeitgebern, zur Hälfte aus den beteiligten Ver- 
der Arbeitgeber 
der Versicherten 
Ich fordere Sie auf, in Gemeinschaft mit anderen Wahlberechtigten eine 
Vorschlagsliste 
für die Wahl bb nnn. 19. bei mir einzureichen. 
Der Stimmzettel ist in dem anliegenden Wahlumschlage verschlossen von Ihnen 
persönlich in der Zeit r.... bis..........-...·..........·........................... 
bei dem Versicherungsamt, bei dem Sie als Versicherungsvertreter gewählt sind, während der 
Dienststunden abzugeben. 
Auf die umstehend abgedruckten wichtigsten Bestimmungen für die Wahl wird besonders 
hingewiesen. 
sicherten entnommen. Sie haben hiernach . Vertreter 
  
zu wählen. 
Der Wahlleiter. 
b auyf der Rückseite der Aufforderung sind die Ar. 1, 2, 5, 18, 18 Albs. 2 der Wahlordnung ab- 
zubrucken. 
1914 45
	        
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