Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1915. (99)

127 
Regierungsblatt 
für das 
Grohßherwgtum Sachsen. 
Jahrgang 1915. 
Nr. 22. 
Inhalt: Ministerialbekanntmachung über die Zulassung von Azetylenapparaten. S. 127. — Ministerial- 
Lergednung vom 29. April 1915 über die Aufnahme und den Ankauf der Reis-Bestände. 
  
  
(Nr. 78.) Ministerialbekanntmachung über die Zulassung von Azetylenapparaten. 
Auf Antrag der Technischen Aufsichtskommission für die Untersuchungs= und 
Prüfstelle des Deutschen Azetylenvereins werden die aus dem nachstehenden Ver- 
zeichnis ersichtlichen Azetylenapparate nach § 12, 14 und 26 4,5 der Azetylen- 
verordnung vom 11. Jannar 1915 widerruflich für das Großherzogtum Sachsen 
zugelassen. 
Für die Zulassung gelten jeweils die von der Technischen Aufsichtskommission 
vorgeschlagenen Bedingungen. 
Weimar, den 1. April 1915. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Anteutsch. 
1915. 
Ausgegeben in Weimar am 7. Mal 1915. 28
	        
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