Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1915. (99)

40 (Azetylenverordnung.) 
Wird am Entwickler ein Absperrhahn vorgesehen, so muß dieser als Dreiweg- 
hahn derart ausgestattet werden, daß das im Entwickler nach seiner Abschaltung 
etwa noch entwickelte Gas durch eine Rohrleitung ins Freie geleitet wird. Bei 
Azetylenanlagen für Beleuchtungszwecke mit einer Stundenleistung von mindestens 
3000 Liter Gas müssen Wäscher, Reinigeranlage, Trockner, Stationsgasmesser, 
Druckregulator usw. mit vollkommenen Umgehungsleitungen versehen sein. 
20. Durch die Art der Führung der Gaszuleitungs= und Abführungsrohre 
ist zu vermeiden, daß Verstopfungen der Gaswege, insbesondere durch Kondens- 
wasser, eintreten können. Erforderlichenfalls sind Entwässerungsvorrichtungen vor- 
zusehen. 
 
	        
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