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Regierungsblatt
für das
Grohherzogtum Sachsen.
Jahrgang 1917.
JNr. 9. 6
Inbalt: Ministerialverordnung über die Einfuhr von Schal- und Krustentieren sowie Zubereitungen
« von diesen Tieren. S. 33. — Ministerialverordnung über den Verkehr mit Knochen, Knochen-
erzeugnissen, insbesondere Knochenfetten und anderen fetthaltigen Stofsen. S. 84. —
Ministerialverordnung über die Kosten der Schlachtvieh= und Fleischbeschau einschließlich der
Trichinenschau. S. 84. — Ministerialbekanntmachung über Genehmigung der Stiftung der
Firma Ernst Gnglänbder in Berga an der Elster. S. 35. — Inhaltsverzeichnis aus dem
Deichs-Sesesölatt. S. 35. — Fnhaltsverzeichnis aus dem Zentralblatt für das Deutsche
eich. S. 86.
(Nr. 35.) Ministerialverordnung vom 17. Februar 1917 über die Einfuhr von Schal= und
Krustentieren sowie Zubereitungen von diesen Tieren.
Auf Grund der Bekanntmachung des Reichskanzlers über die Einfuhr von Schal-
und Krustentieren sowie Zubereitungen von diesen Tieren vom 14. Februar 1917
(Reichs-Gesetzblatt S. 129) bestimmen wir:
Höhere Verwaltungsbehörde ist der Großherzogliche Bezirksdirektor.
Weimar, den 17. Februar 1917.
Großberzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Anteutsch.
1917.
Ausgegeben in Geimar am 6. März 1917. 10