Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1918. (102)

337

Regierungsblatt

Sachsen-Weimar-Eisenach.
Jahrgang  1918.

Nr.  65.

Inhalt:  Ministerialverordnung  über  die  Amtsdauer  der  Mitglieder  der  Handwerkskammer  und  deren
Ersatzmänner.  S.  337.  —  Ministerialbekanntmachung  über  die  Herausgabe  des  „Kegierungsund
  Wachrichtenblattes.“"  S.  387.  —  Ministerialbekanntmachung  über  die  Verleihung  der
Rechtsfähigteit  an  den  VGBullenhaltungsverein  in  Mannstedt.  S.  339.  —  Ministerialbekanntmachung
  über  die  Abänderung  der  Tazxordnung  für  üärzte.  Zahnärzte,  Tierärzte  und
Hebammen  vom  24.  Mai  1898.  S.  340.  —  Ministerialbekanntmachung  über  die  Zusammenlegung
  der  drei  GForstreviere  Tannroda,  Bad  Berka  und  Troistedt.  S.  341.  —  Inhaltsverzeichnis
  aus  dem  Eeichs--Gesetzblatt.  S.  341.  —  Inhaltsverzeichnis  aus  dem  Hentralblatt
für  das  Deutsche  Reich.  S.  342.

 

—–——.  ..

(Nr.  246.)  Ministerialverordnung  vom  12.  Dezember  1918  über  die  Amtsdauer  der  Mitglieder
der  Handwerkskammer  und  deren  Ersatzmänner.

Mit  Rücksicht  auf  die  eine  Neuwahl  von  Mitgliedern  der  Handwerkskammer  usw.

erschwerenden  Zeitverhältnisse  wird  hierdurch  im  Anschluß  an  die  Ministerialverordnung

  vom  6.  November  1917  bestimmt,  daß  die  Amtsdauer  der  im  Herbst

1909  gewählten  Mitglieder  der  Handwerkskammer  und  deren  Ersatzmänner  und

für  die  an  deren  Stelle  später  gewählten  Ersatzmänner  bis  Ende  1919  verlängert
  wird.

Weimar,  den  12.  Dezember  1918.

Staatsministerium.
Slebogt  i.  B.

 

(Nr.  247.)  Ministerialbekanntmachung  über  die  Herausgabe  des  „Regierungs=  und  Nachrichtenblattes."


Auf  Grund  der  Verordnung  des  Staatskommissars  für  Sachsen-Weimar-Eisenach
vom  5.  Dezember  1918  wird  hiermit  folgendes  angeordnet:

1918.
Ausgegeben  in  Weimar  am  31.  Dezember  1918.  84