Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 207
legirten Stellung und die Hilfe des weltlichen Armes für innere Angelegenheiten
anzunehmen, geschweige zu begehren, muß die Kirche unter ihrer Würde
halten und jedes derartige Verlangen für unchristlich erklären. Nur durch den
ehrlichen Verzicht auf die staatliche Privilegirung ihres Bekenntnisses gelangt
die Kirche wieder zu der verlorenen Unschuld und Kraft des reinen Christenthums.
9) Für die innere Ordnung der Kirche muß gefordert werden die
Freiheit der theologischen Lehre innerhalb des Bekenntnisses zu Christo, dem
einigen Meister, und die Gleichberechtigung aller Gemeindeglieder, welche an
der evangelischen Kirche festhalten wollen. Nur durch die Befreiung der
Theologie vom Symbolzwang und des christlichen Gemeinderechtes von der
Bedingung äußerlicher Kirchlichkeit wicd die gegenwärtige Lüge des offiziellen
Kirchenthumes ausgerottet. 10) Als letztes Ziel muß erstrebt werden die
deutsche Volkskirche, welche für die Erfüllung der weltgeschichtlichen Mission des
neuen deutschen Reichs eine sittliche Nothwendigkeit ist, sowie andererseits nur
in der Volkskirche das Christenthum seine göttliche Lebensfülle zu entfalten
vermag — die Resolution beschlossen: Die enge, kleinliche und die Gewissen bedrückende
Handhabung des Kirchenregiments in den deutschen protestantischen
Landeskirchen ist unserer großen Zeit unwürdig und steht im Widerspruch mit
der errungenen Einheit des deutschen Volkes und mit den Aufgaben des deutschen
Reiches. Die deutsche Nation verlangt vielmehr eine deutsche Volkskirche, welche
in Gewissenssachen auf alle staatliche Zwangshilfe verzichtet, das kirchliche Leben
der Gegenwart nicht mit Bekenntnissen der Vergangenheit knechtet, die Berechtigung
in den Gemeinden nicht nach äußeren Zeichen der Kirchlichkeit bemißt,
den verschiedenen religiösen Ueberzeugungen und der wissenschaftlichen
Forschung volle Freiheit gewährt und alle Die umfaßt, welche Jesus Christus
als das wahre geistige Haupt der Kirche und als das höchste Vorbild des
religiösen und sittlichen Lebens verehren.“
In den Debatten betonen sämmtliche Redner den innern Zusammenhang
zwischen der Kriegserklärung Frankreichs und den Concilsbeschlüssen an demselben
Tage (18. Juli 1870) und die Nothwendigkeit für Deutschland, gegen-Über
den Conecilsbeschlüssen und dem erneuerten Versuche, die römische Weltherrschaft
durchzuführen, die geistige Freiheit zu retten, den Romanismus zu
überwinden und endlich eine deutsche Kirche herzustellen.
5. Oct. (Bayern.) II. Kammer: Um endlich Klarheit in die Sachlage
bez. der Wirren innerhalb der kath. Kirche und der Stellung der
Staatsregierung zu derselben zu bringen, richten 46 Abg. der Fortschrittspartei
folgende Interpellation (die sog. Interp. Herz) an das
Gesammtministerium:
„1) Ist die k. Staatsregierung gewillt, allen katholischen Staatsangehörigen
geistlichen und weltlichen Standes, welche die staatsgefährliche Lehre von der
Unfehlbarkeit nicht anerkennen, den vollen Schutz des Staats gegen den Mißbrauch
geistlicher Gewalt zu gewähren und sie in allen ihren wohlerworbenen
Rechten und Stellungen zu schützen? 2) Ist insbesondere die Staatsregierung
entschlossen: a) die Eltern gegen die das Gewissen vergewaltigenden Lehren der
römischen Curie zu schützen und ihnen das religiöse Erziehungsrecht in voller
Freiheit einzuräumen? b) den innerhalb der kathol. Kirche auf Grund des
alten kathol. Bekenntnisses sich bildenden Gemeinden und deren Geistlichen die
der kath. Kirche nach den dermaligen Gesetzen und Verordnungen zustehenden
Rechte einzuräumen? 3) Ist die kgl. Staatsregierung überhaupt gewillt, die
zur Begründung des Friedens und der Freiheit auf religiösem Gebiet unabweisbare
Trennung von Staat und Kirche zu verwirklichen, indem sie zu
neuen Gesetzen die Hand bietet, welche unter Wahrung der unveräußerlichen
Rechte des Staats die das religiöse Leben der Bürger bedrückenden Be-