Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1873. (57)

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Großherzoglichen Zeichenschulen zu Weimar und Eisenach vom 1. April 
d. J. ab ein gering bemessenes Schulgeld erheben zu lassen, von dessen Entrich- 
tung jedoch zugleich Befreiungen in solchem Umfang zuzugestehen, daß kein Kind in 
Folge der Unvermögendheit seiner Eltern von dem Besuche der Großherzoglichen 
Zeichen= Institute ausgeschlossen erscheint. 
Das Schulgeld wird von Ostern d. J. an erhoben ohne Unterschied, ob die 
Schüler und Schülerinnen der Anstalt zeither schon angehört haben, oder neu auf- 
genommen sind. 
Es beträgt bei vier wöchentlichen Unterrichtsstunden jährlich zwei Thaler, 
für zwei Kinder derselben Familie drei Thaler und für jedes weitere Kind aus 
der nämlichen Familie je einen Thaler mehr. 
Dasselbe ist in halbjährigen Beträgen spätestens binnen vier Wochen nach dem 
Beginn jedes Schulhalbjahres und zwar 
in Weimar: an den Großherzoglichen Ministerial-Kassirer Sauder, 
in Eisenach: an den Großherzoglichen Rendanten Kannewurf 
zu entrichten. 
Befreit von der Entrichtung dieses Schulgeldes sind ohne Weiteres 
in Weimar: die Schüler und Schülerinnen der zweiten Bürgerschule und 
der Seminarschule, 
in Eisenach: die Schüler und Schülerinnen der zweiten und dritten 
Bürgerschule. 
Außerdem kann im einzelnen Falle auch für andere Schüler und Schü- 
lerinnen bei glaubhaft dargethaner Mittellosigkeit der betreffenden Familien ein theil- 
weiser oder nach Befinden auch ein gänzlicher Erlaß gewährt werden und haben 
sich die Eltern oder Vormünder mit ihren diesfallsigen Gesuchen 
in Weimar: an den Direktor der Großherzoglichen Zeichenschule, 
in Eisenach: an den ersten Lehrer des dortigen Zeichen= Instituts 
zu wenden. 
Weimar am 15. März 1873. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Großherzoglichen Hauses und des Kultus. 
Stichling. 
Berichtigung. d der Instruktion vom 12. März 1873 Ziff. IV. 1 a. — S. 26 des Regier.-Blat- 
s vom 29. März — Zeile 8 von unten — ist statt eingetretenen zu lesen: 
knboekenven. 
  
  
Weimar. — Hof--Buchdruckerei.
	        
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