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Kirchgemeinde bleibt ihr bisheriger Bekenntnißstand ausdrücklich gewahrt, dergestalt,
daß fie zu einer Aenderung desselben nicht genöthigt werden kann.
g. 2.
Die Landes-Synode tritt ordentlicher Weise alle vier Jahre, außerordentlicher
Weise so oft zusammen, als das Bedürfniß es erfordert.
8. 3.
Die Landes-Synode besteht aus
1) vier Mitgliedern — zwei aus dem geistlichen, zwei aus dem Laienstande
—, welche Wir selbst ernennen;
2) einem Abgeordneten der theologischen Fakultät der Universität Jena und
3) fünfzehn geistlichen und fünfzehn weltlichen Abgeordneten, welche in fünfzehn
Wahlbezirken von sämmtlichen evangelischen Kirchgemeinde-Vorständen des
Bezirks gewählt werden.
S. 4.
Der von Uns zu bewirkenden Ernennung von vier Mitgliedern der Landes-
Synode (§. 3, 1) werden Wir eine Vernehmung Unseres Kirchenrathes mit gut-
achtlichen Vorschlägen vorausgehen lassen.
§S. 5.
Der Abgeordnete der theologischen Fakultät zu Jena (§. 3, 2) wird von den
Mitgliedern derselben unter dem Versitze ihres Dekans durch geheime Stimmgebung
gewählt. Der Dekan stellt dem Gewählten die Legitimations-Urkunde aus.
S. 6.
Die fünfzehn Wahlbezirke zur Wahl der dreißig übrigen Abgeordneten (§. 3, 8)
sind folgende:
I. Wahlbezirk: die Diözese Stadt Weimar,
II. „ „ „ Miellingen,
III. » »DiözesenBerkamXJ.,Blankenhainundslmenau,
IV. „ „Disözese Apolda,
V. » „ Diözesen Niederzimmern und Großrudestedt,
VI. 1 „ Diözese Buttstädt,
VII. „ „ „ Allstedt,
VIII. 7“ 5 5 Jena,