Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

Urkunden  bei  seiner  Gemeinde-Rechnung,
  verbotswidriger  Reben-Rechnungen
  und  Theilnahme  an  den
Neben-Umlagen  und  Reben-Rechnungen
  anderer  durch  falsche  Beurkundungen,
  seiner  Stelle  als  Gemeinde-Pfleger
  entseßbt,  zu  Bekleidung  eines
öffentlichen  Amtes  für  unfähig  erklärt,
  und  zu  dreimonatlicher  Festungsstrafe
  mit  einer  seiner  Körper-Beschaffenheit
  angemessenen  Beschaftigung
  verurtheilt,  und
b)  Ignaz  Maier,  suspendirter  Frohnbürgermeister
  zu  Mietingen,  wegen
Miturheberschaft  an  der  Fälschung
öffentlicher  Urbunden  und  fahrläßiger
Rechnungs=  Beurkundungen,  seiner
Frohn-Bürgermeisterstelle  entseßzt,
zu  Bekleidung  eines  öffentlichen  Amtes
für  unfähig  erbklärt  und  zu  zweimonatlicher
  Festungs-Arbeitsstrafe
verurtheilt.
Zugleich  wurde  hinsichtlich  der  Verbindlichkeit
  der  Angeschuldigten  zum  Ersatz
des  der  Gemeinde  durch  ihre  rechtswidrigen
  Handlungen  zugefügten  erweißlichen
Schadens  und  der  Untersuchungs-  Kosten
das  Angemessene  verfuͤgt.

Am  10.  December  wurden:
6.  der  bei  dem  O.  A.  Gericht  Ehingen  in
Untersuchung  gekommene  Johann  Jakob

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Häge,  von  Ulm,  wegen  wiederholter
Landstreicherei  und  anderer  Vergehen,
neben  dem  Kosten-Ersatz  zu  einer
Zwangs-Arbeirshausstrase  zu  Ulm  bis

zu  erprobter  Besserung,  wenigstens  aber

auf  die  Dauer  von  vier  Monaren;

der  Saifensieder  Carl  Baur,  von
Kirchheim  unter  Teck,  wegen  einfachen,
aber  großen  Diebstahle,  kleinen  Funddiebstahls
  und  wiederholter  Asotie,  veben
  dem  Schaden=  und  Kosten-Ersate
zu  viermonatlicher  Festungs-Arbeitsstrafe;
  endlich

.  Ignaz  Gutknecht,  von  Scheer,  O.  A.

Saulgau,  wegen  gewaltsamer,  mit  koͤrperlicher
  Mißhandlung  verbundener  Widersetlichkeit
  gegen  einen  Polizeidiener,
wegen  Drohungen  und  andern  Vergehen,
  in  Betracht  der  von  ihm  schon  früher
  wegen  gewaltsamer  Widerseglichkrit
gegen  obrigkeitliche  Anordnungen  erstandenen
  Strafe,  unter  einstweiliger
Aussetzung  des  Erkenntnisses  über  den
Kostenpunkt,  zu  vier  und  einhalbmonatlicher

  Festungsstrase  verurtheilt.

Den  13.  December  wurde:

auf  den  Grund  der  zuerst  vor  dem  O.  A.
Gericht  Ravensburg  und  nachmals  kommissarisch
  verhandelten  Untersuchung  der

Retierförster  Michgel  Fischer,  zu  Lan-