gentrog, wegen Geschenknahme in Parthiesachen
und wegen einer Real-Injurie,
zur nachtheiligen Versehung auf
eine geringere Stelle verurtheilt.
Zugleich wurde hinsichtlich der empfangenen
Geschenke die gesehliche Bestimmung
getroffen und hinsichtlich des Kosten-Ersabes
das Angemessene verfögt.
Den 18. December wurde:
10. auf den Grund der vor dem O. A.Gerichte
Wiblingen gepflogenen Unterfuchung:
a) Franz Joseph Trinkler, von Laupé
heim, wegen wiederholter Landstreicherei
und wetz#en Unzuchts-Vergehens zur
Einsperrung in das Zwangs-Arbeitshaus
zu Ulm bis zu erprobter Besserung,
wenigstens aber auf die Dauer
von vier Monaten, und
b) Juliane Trinkler, von Göggingen,
O.A. Gmünd, gleichfalls wegen wiederholter
und dabei längere Zeit fortgesebter
Landstreicherei zur Einsperrung
in dem Zwangs-Arbeitshause zu Ellwangen
bis zu erprobter Besserung,
jedoch wenigstens auf die Dauer von
sechs Monaten bverurtheilt, und
rücksichrlich der Kosten gegen die beiden
Angeschuldigten das Angemessene verfügt.
Den 22. December wurde:
11. Johannes Gerthofer, zu Donaustetten,
O. A. Wiblingen, wegen mehrerer
zum Theil qualificirter und ausgezeichneter
Diebstähle und anderer Vergehen,
neben dem Kosten-Ersaßee zu
einjähriger Festungs-Arbeitsstrafe
verurtheilt, und
12. der Gemeinde-= Pfleger Joseph Steiner,
von Trakenstein, O. A. Geißlin-=gen,
wegen vorsählichen Kassenrests seiner
bisher bekleideten Stelle entseßt,
zu Bekleidung jedes öffentlichen Amtes
für unfähig erklärt, und zu zweijähriger
Zuchthausstrafe in Markgröningen,
desgleichen zu Erstattung des
Rests mit Zinsen und zum Kosten-Ersatz
verurtheilt.
Den 239. Hecember wurde:
15. der suspendirte Unterförster Stegmüller,
von Kirchen, O. A. Ehingen,
wegen Geschenk-Annahme in Parthiesachen
und andern geringeren Amtsvergehen
zur nachtheiligen Versetzung auf
eine geringere Stelle verurtheilt.
Zugleich wurde hinsichtlich des empfangenen
Geschenks die gesehliche Bestimmung
getroffen und in Ansehung des
Kostenpunkts das Angemessene verfügt.