Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

ten  Streitsache  zwischen  dem  Acciser
Deigentesch  zu  Huͤrbel,  Kl.,  und  der
Wittwe  des  Ober  -Unmgelders.  und
Ober  -  Acciseamts  -  Berwesers  Bux
zu  Biberach,  Bekl.,  den  Bezug  von  5#  fl.
13  kr.  Accise=  Einzugsgebühr  von  dem
Verkauf  der  Herrschaften  Hürbel  und
Rechtenstein  vetreffend,  das  unterm  5.
Juni  d.  J.  von  jenem  O.  A.  Gerichte  gefällte
  und  am  35.  Oktober  eröffnete  Erkenntniß
  wegen  des  zur  Cognition  der
betreffenden  Administratio.  Stelle  gehörigen
  Gegenstandes  dieses  Streites  wieder
  aufgehoben.

Den  :z5.  Rovember  wurde:

13.  in  der  Ationssache  von  dem  O.  A.Gericht
  Ehingen  zwischen  Sebastian  Velz,
von  Altsteußlingen,  Bekl.,  Anten,  und
Peter  Dilger,  von  Stetten,  Kl.,  Aten,
Forderung  eines  Heurathguts-Räckstandes
  berreffend,  die  Berufung  wegen
Manges  an  einer  gegründeten  Veschwerde
  unter  Verurtheilung  des  Anutischen
  Theils  in  die  Kosten  dieser  Instanz
  verworfen,  und

.in  der  Rechtssache  erster  Instanz
zwischen  dem  verstorbenen  Staats-Minister
  Grafen  v.  Normann-Ehrenfels,
  nun  dessen  Lehens  =  Nachsolgern,
  Kl.,  Wlederbekl.,  und  der  K.
Finanz-Kammer  in  Ulm,  Vekl.,  Wiederbl.,

  wechselseitige  Ansprüche  zwischen
Lehensherrn  und  Lehensmann  betreffend,
das  von  dem  vormaligen  Ober-Justiz-Collegium
  unterm  9.  December  1816
gefällte  Erkenntniß  nach  erfolgtem  oberrichterlichem
  Erkenntniß  und  Verfäumung
  des  über  den  ersten  Punt  der
Nachklage  vorbehaltenen  Beweises  unter
  Vergleichung  der  Kosten  dieses
Rechtsstreirs  nunmehr  für  purificirt  erkldrt.


15.  Vermöge  Beschlusses  vom  F.,  pudlicirt

  den  16.  November,  wurde  in
der  Ationssache  von  dem  O.  A.  Gericht
  Ulm  zwischen  dem  Finanz-Kammer=
  Kanzellisten  Burkhardt  in  Ludwigsburg,
  Bekl.,  Anten,  und  Marie
Magdalene  Votteler,  geb.  Rösch  in
Reutlingen,  Kl.,  Atin,  Kindes-Ernährung
  betreffend,  die  Berufung  unter
Verurtheilung  des  Anten  in  die  Kosten
dieser  Instanz  für  verlassen  erkannt.
(d.  :5.  Noo.)

16.  Den  :6.  November  wurde  in  der  Ationssache

  von  dem  O.  A.  Gerichte  Münfingen
zwischen  Joh.  Georg  Knehr,  Hirschwirth
in  Machtolsheim,  Kl.,  Anten,  und  den
Erben  des  verstorbenen  Jakob  Weberruß
in  Ennabeuren,  Bekl.,  Aten,  Bürgschafts-Forderung
  betreffend,  das  am
1.  Juni  1824  eröffnete  Urtheil  erster  In-