Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

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Nro.  2.

Regierungs-Blatt

Koͤnigreich  Wuͤrttemberg.

 

Montag,  den  g.  Januar  1836.

 

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Inbakt.  6  «
UnmittelbareKöniglicheDekkete.BekanntmachungeinesJttrisjdietions-Vektkqgs"zwischendemsönipi
reich  Wuͤrttemberg  und  dem  Großherzogthum  Baden.  —  Dienst-Nachrichten.
Verfügungen  der  Departements.  Uebereinkunft  mit  Baiern,  die  Bevormundung  derjenigen  Minderjährtgen
  betreffend,  welche  zugleich  in  Württemberg  und  in  Bajern  Vermäögen  besitzen.
Dienst-Erledigungen.

 

1I.  Unmittelbare  Kösnigliche  Dekrete.

Bekauntmachung  eines  Jurisdietions-Vertrags  zwischen  dem  Königreich  Württemberg  und  denr
Großherzogthum  Baden.

Wilhelm,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

Nachdem  mit  der  Großherzoglich  Baden'schen  Regierung  über  die  Festsehung
der  gegenseitigen  Jurisdictions-Verhältnisse  Unterhandlungen  eingeleitet  worden  sind,
und  hiernach  nunmehr  eine  umfassende  „Uebereinkunft  zwischen  beiden  Regierungen
über  jenen  Gegenstand  zu  Stande  gekommen,  welcher  von  Uns  die  Genehmigung  ertheilt
  worden  ist:  So  verfügen  und  verordnen  Wir,  daß  der  nachstehende  wört-