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Dle in dile hohe Polizei- und allgemeine Staats-Verwaltung einschlagenden
Gegenstaͤnde hat Unser Koͤniglicher Oberamtmann ausschließend und unmittelbar
im ganzen Umfange seines Bezirks zu besorgen, namentlich:
a)die Wahrung der Hohelts-Rechte des Staats, die Erhaltung der Landes-
Grenge und der mit den Nachbar-Staaten bestehenden Verhältnisse;
bh) die Erhaltung des Staats-Organismus, in so ferne der Gegenstand den
ganzen Oberamts-Bezirk betrifft, namentlich die Erhaltung der Oberamts-
Verfassung, die Leitung der Wahlgeschäfte, in so fern sie den ganzen Ober-
amts-Bezirk betreffen; .
Wc) alle öffentlichen Anstalten, welche dem Oberamts-Bezirke gemeinschaftlich sind;
4) die Gegenstände der Feuer, Assecuranz;
ge) die Aufsicht über die Umlage der ordentlichen und ausserordentlichen Stener#n
und des Oberamts-Schadens; Aufsicht und Leitung des Einzugs der Steuern,
Verhängung von Executionen, und die Behandlung der Steuer= Nachlatz-
Gesuche;
1) die Aufsicht über die Amts-Körperschaften und über die Verwaltung ihres
Vermögens, den Vorsiß in der Amts-Versammlung, die Prüfung und
Vorlegung der Amts-Corporations- Etats; die Prüfung und Erledigung
der Amtepfleg-Rechnungen;
8) die Vertheilung und Ausgleichung der Kriegs-Leistungen und anderer öffens-
licher Lasten, in so ferne sie den ganzen Oberamts-Bezirk betreffen, die
Leitung der Amts-Vergleichung;
h)0 die Rekrutirung, Landes-Bewaffnung und die Vorbereltungs= Geschäfte der-
selben, das Verfahren gegen die Ungehorsamen; die Erledigung und Por-
legung der Heiraths= Gesuche der Milltärpflichtigen;
i) die Sammlung, Redaction und Vorlegung statistischer Notizen, Bevölkerungs.
Listen, Cultur-Tabellen und ähnlicher periodischer Berichte;
k) die Untersuchung, Bestrafung und beziehungsweise Vorlegung der Uebertre-
tungen der Flnanz-Gesee;