Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

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den Hauptmann zweiter Elasse des sechsten Infanterie: Regiments, v. Danlel, 
in den Ruhbestand versehr, und dagegen 
den Hauptmann zweiter Classe des siebenten Infanterie, Reglments, v. Kampg, 
zum Hauptmann erster Classe im ersten Regimente, 
den Oberlieutenant v. Sprösser, des sechsten, so wie 
den Oberlieutenant und Adjutanten Bapha, des zweiten Infanterie-Regiments, 
zu Hauptleuten zweiter Classe, ersteren in dem bisherigen, l'breren im siebenten Regi- 
mente, und 
den Unterlieutenant Sonntag, des vierten, zum Oberlieutenant im sechs#e#n 
Infanterie-Regimente befördert, auch 
die aggregirten Unterlieutenants: Demmler, des zweiten, und Stockmaper, 
des sechsten Insanterie-Regiments, ersteren bei dem genannten, letzteren bei dem 
vierten Insanterie-Regimente eingerheilr. 
An die Stelle des zum Hauptmann zweiter Classe beförderten Regiments-Adju- 
tanten Bapha ist der Unterlieutenant Beck, des zweiten Infanterie Regimente, 
zum Adjutanten desselben ernannt worden. 
Ferner haben Seine Königliche Majestät vermöge höchster Entschließung vom 
1. d. M. die erledigte katbolische Sradr-Pfarrei zu Ulm mit dem damit verbunde, 
nen Dekanat-Amte dem Coplaa Latber zu Sturtgart guädigst verliehen. 
11. Verfügungen der Departementé. 
Des Departements des Innern: 
1. Des Minister#tum des Innern. 
a) Privilegium gegen den Nachdruck des Romans „Sidonia“ von Jobanna Schopenhauer. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge hböchster Enrschließung vom 
3. d. M. der Johanna Schopenhauer zu Weilmar, ein Prioileztum gegen den 
Nachdruck des bei Heinrich Wilmans zu Frankfurt am Maoin erscheinenden Romans 
„„ Sftonia“ auf die Dauer von zwölf Jahren in Gnaden zu ertheilen geruht; welches
	        
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