Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

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Nro. 4. 
Regierungs = Blatt# 
für das 
Königreich Württemberg. 
Samstag, den 2yJ. Jannar 182). 
Inhalt. 
Königl. Dekrete. Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, die Einrichtung der Wabres- Berichte der Oberamks= 
und Umts-Gerichte über den Stand der Notariats-Geschäfte betreffend. (Mit : Beklagr.) — Aufruf an dielenige, 
welche bei Einführung des neuen Pfand-Gesetzes in dem Condominat-Orte Widdern als Eigenthümer oder 
als Gläubiger betheiligt sind. — Bekanntmachung, in Vetreff der verschiedenen Elassen von Feldmessern und 
der für jede Classe erforderlichen Kenntnisse. — Versügung, In Betreff der Behandlung der ausserhalb ihres 
Heimwesens von einer ansteckenden Krankheit befallenen Personen. — Den Stand des Interkalar-Fondo der 
gucholischen Kirchenstellen dcs Kônigrelchs am 51. März 1036 betreffend. — Bestellung von zwei ausübenden 
erzten 
EIIIIIII 
I. Unmittelbare Königliche Dekretec. 
Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Dekrete- vom 15. d. M. 
den Gerichts-Rotar Wehrle in Balingen, seinem Ansachen gemäß, auf das erle- 
digte Gerichts= Rotariat Tübingen zu versetzen, und 
das Gerichts-Notariat Balingen dem vormaligen Stadtschreiber Pfeilsticker 
in Aalen zu uͤbertragen, auch 
den Referendaͤr erster Classe, Christian Heinrich Riecke, von Stuttgart, in die 
Zahl der Rechts-Consulenten aufzunehmen geruht. — Derselbe hat Stuttgart zu 
seinem Wohnsite gewöhlt.
	        
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