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H. 156.
In gleicher Absicht ist der Zutritt zu dem Schauplatze nur Fußgängern, mit
gänzlichem Aueschluß von Wagen und Pferden, gestattet. Hunde mitzuführen bleibt
bei unnachsichtlichem Verluste des Hundes verboten.
#. 1.
Je mehr dlese polizeilichen Anordnungen blos auf die eigene Sscherheit und mög-
lichste Bequemlichkeit der Zuschauer brrechnet sind; desto gewisser glaubt man sich der
Hoffaung überlassen zu dürfen, daß die Ordnung des Festes nicht durch unbescheidene
Zudringlichkeit gestört, vielmehr den Anweisungen und Warnungen der aufgestellren
Sicherheits-Wachen von Jedermann, ohne Unterschied des Standes, die gebührende
Folge geleistet werde.
Stattgart den 31. August #8 7. Schmiblin.
c) Belohnung und Belobung des Schultheißen Bupyer zu Leonbronn.
Seine Königliche Majestät haben dem wegen hohen Alters auf sein Ansuchen
entlassenen Schultbelßen und Rathsschreiber Jobann Buper zu Leonbronn, Oberamts
Brackenhe##m, die höchste Zufriedenhelt mit seiner vieljährigen lobenswerthen Amtsfäh-
rung za bezeugen und demselben die füberne Civil-Verdienst-Medallle in Gnaden zu
verleihen geruht.
Stuttgart den 1. September 1827. Schmidlin.
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Dienst- Erledigungen.
1) Durch die Versehung des Oberamts-Arzts D. Paulus zu Sulz ist die dor-
tige Ooeramts-Arzts-Seelle, mit welcher der Gehalt dritter Klasse von 500 fl. und
ein Schreib. Materialien-Aversum von. 0 fl. aus der Staats-Casse, neben einer Pferds-
Ration und einem Schreib-Materialien-Aversum von 1°0 fl. aus der Amtspflege, ver-
bunden ist, in Erledigung gekommen. Die Bewerber um diese Stelle haben sich in-
nerhalb vier Wochen bei der K. Regierung des Schwarzwald-Kreises zu melden.
:) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Mundingen, Dibeefe