Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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Surrogat 45 fl., bürgerlichen Beneficien 12 fl. 24 kr. und Emolumenten 33 fl. Die be- 
fähigten Bewerber haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Confisto= 
rium zu melden. 
5) Die erledigte Pfarrei Strümpfelbach, Didzese Waiblingen, begreift den 
Pfarrort mit 1460 Pfarr-Genossen, und das Einkommen dieser Stelle ist in Normal- 
Preisen zu 755 fl. und in Competenz-Preisen zu 613 fl. angeschlagen. Die Bewerber 
haben sich innerhalb vier Wochen vorschristmäßig bei dem evangelischen Consistorium 
zu melden. 
4) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Triensbach, Didzese 
Crailsheim, welche mit drei Filialien, in deren einem — Lobenhausen — je den zweiten Sonntag 
und in Casüal-Fällen Gottesdienste zu halten sind, 6o0 Pfarr-Genossen enthält, und mit 
Einschluß einer Geld-Zulage von Einhundert Gulden ein Einkommen von 548 fl. nach 
Competenz= und 554 fl. nach Etats-Preisen gewährt, haben sich innerhalb vier Wochen 
bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. 
5) Die wieder zu besebende katholische Pfarrstelle in ESgesheim, Oberamts 
und Debanats Spaichingen, begreift das Pfarrdorf sammt einem Filialdorf, wo auch 
eine Schule ist, und einem Hofe, zusammen 940 Pfarr-Genossen. Ihr Einkommen 
belauft sich an Güter-Ertrag, Zehnten, Grund-Gefällen, Capital-Zinsen, Besoldungen 
und Gebühren auf B40 fl. Wenn die Erfordernisse für ein Erkurrent-Vikariat nach 
dem Filial Königsheim ausgemittelt werden, so hat der Pfarrer die von diesem Filial 
fließenden 37 fl. Pfründ-Gefälle hiezu einzuwerfen und einen Vikar zu halten. Die Geist- 
lchen, welche sich um diese Stelle insbesondere bewerben wollen, haben sich binnen 
vier Wochen vorschriftmäßig bei dem katholischen Kirchenrath zu melden. 
6) Da die bei dem K. Gerichrshofe in Eßlingen erledigte Sekretärs-Stelle etats- 
mäßig mit einem Kanzlei-Hülfs-Arbeiter mit einem Gehalte von jährlichen 450 fl. be- 
ser werden soll; so werden die Bewerber um die gedachte Stelle aufgefordert, inner- 
halb vierzehn Tagen bei dem dortigen Gerichtohofe sich zu melden. 
7) Durch die Krankheitshalber erfolgte Pensionirung des Revier-Försters, Ober- 
Försters Fischer in Altenstaig, ist jenes in der ersten Elasse a stehende Revier in 
Erledigung gebommen.
	        
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