Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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Staats= und Privat-Cameral-Recht mit besonderer Berücksichtigung der 
Wörttembergischen Gesetze trägt fünfmal wöchentlich von 5—6 Uhr Abends vor Prof. 
Mohl. 
Straßen= und Wasser-Baukbunst lehrt Privatdocent D. Heigelin dreimal 
in der Woche. 
Oekonomisch-Technische Botanik. S. Naturwissenschaften. 
Statistik. S. Geschichte. 
  
Zur Erlernung des Zeichnens, Reitens, Fechtens, Tanzens u. s. w. findet 
man die beste Gelegenheit. 
  
Das Ende der Ferien ist auf den 16. April festgesetzt, und die Studirenden wer- 
den um so mehr erinnert, puͤnktlich an diesem Tage aus den Ferien hieher zuruͤckzu- 
kehren, da am 17. April die Eroͤffnung saͤmtlicher Vorlesungen an der schwarzen Tafel 
bekannt gemacht werden wird, und wenigstens alle Haupt-Vorlesungen unfehlbar den 
Tag darauf anfangen werden. 
Tübingen den 25. Februar 1828. 
D. C. G. Wchrer, d. Z. Rector. 
— 
Dienst-Erledigung. 
Den 6. d. M. ist der Regiments-Quartiermeister Brecht, des zweiten Reiter- 
Regiments, gestorben. 
  
Am 7. d. M. ist das Register zu der Sammlung der Rechts-Erkenntnisse vom Jahr 1827 aus- 
gegeben worden. 
  
Gedruckt bel G. Hasselbrink, Buchdrucker.
	        
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