Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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Spaͤtere Abaͤnderungen oder die Nachholung einer in der bestimmten Zeit nicht- 
gelieferten Antwort sind nicht gestattet. 
Von den vorgelegten Fragen ist an jedem halben Tage wenigstens eine (nach der 
Wahl des Candidaten) in lateinischer Sprache zu beantworten. 
§ 19. 
Die mündliche Prüfung wird durch die Prüfungs-Commissarien vor versammeltem 
Consistorium je mit drei bis vier Candidaten zugleich vorgenommen. 
Die Fragen haben sich nicht blos über die, bei der schriftlichen Prüfung vorge- 
kommenen Gegenstände, isondern auch über andere bei der schriftlichen Prüfung nicht 
berührte Zweige der im &. 17 genannten Fächer zu verbreiten. 
Unmittelbar nach Entlassung der gleichzeitig geprüften Candidaten wird das Ur- 
theil der Pröfungs-Commissarien über die von jedem derselben in der mündlichen Prü- 
fung bewiesene Befähigung zu Protokoll gegeben. 
. 20. 
Zu den Predigt= und Catechisations-Proben werden den Candidaten von den Prö- 
fungs-Commissarien bestimmte Terte vorgeschrieben, welche den ersteren spätestens 
à" Stunden vor dem Anfang der schriftlichen Prüfung bekannt gemacht werden. 
Bei Ablegung der Probe-Predigten und Catechisationen sind die sämtlichen Mit- 
glieder des evangelischen Consistoriums gegenwärtig. 
1. 
Wenn die Prüfung sämtlicher Abtheilungen für den ganzen Jahrgang beendigt 
ist, so wird über das Ergebniß derselben durch die Prüfungs-Commissarien im ver- 
sammelten Consistorium schriftlicher Vortrag erstattet, sofort über die Befähigung jedes 
einzelnen Candidaten unter Beobachtung der im KF.6 bestimmten Elassen-Eintheilung 
erkannt, und dieses Erkenntniß jedem Candidaten mittelst eines sein Elassen-Prädikat 
enthaltenden Prüfungs-Zeugnisses eröffnet. 
Die Namen der für anstellungsfähig erblärten Candidaten werden durch das Re- 
gierungs-Blatt bekannt gemacht; ein Duplikat dieser Liste aber mit Beifügung der 
Classen-Prädikate und deren Unter-Abtheilungen zum Ministerium des Kirchen= und 
Schul-Wesens eingesendet.
	        
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