Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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27. Mai, nach Anleitung des Gemeinderaths und nach vorheriger Genehmigung 
von Seite des Oberamts Nagold auf die zweckmäßigste Weise vertheilt wer- 
den sollen; 
2) ein Capital von Soo fl. der Stiftungs-Pflege in Bernek, wovon die Zinse zu 
Anschaffung von Schulbuͤchern fuͤr Kinder unbemittelter Eltern, nicht allein in 
Bernek, sondern in allen v. Guͤltlingen'schen Gemeinden und Parzellen, ver- 
wendet werden sollen, und 
5) ein Capital von 500 fl., wovon die Zinse alljährlich auf den Neujahrstag dem 
jeweiligen Schulmeister in Vernek, unter Aufsicht des Oberamts Nagold be- 
zahlt werden sollen, 
gestiftet. 
Diese Stiftungen zu Förderung des Schul-Unterrichts und zu Unterstüßung der 
Armuth werden unter ehrender Anerkennung der wohlthätigen Absichten des Stifters 
hiemit bekannt gemacht. 
Reutlingen den 20. März 1829. 
Freiherr v. Linden. 
5. Commission für die Erziehungshäuser. 
Bekanntmachung, betreffend die Aufnahme in die Taubstummen= und Blinden-Anstalt zu Gmünd, 
und die Kosten des Unterrichts und der Verpflegung daselbst. 
In Gemäßheit des Art. der Bekanntmachung vom 23. Januar 1825 die Ein- 
richtung der Taubsiummen= und Blinden-Anstalt zu Gmünd betreffend, (Reg. Blatt 
Nro. 13 v. 1323) wird hiemit zur 5ds ntlichen Kenntniß gebracht, daß das jährliche 
Kost= und Verpflegungs-Geld für einen jeden in die Anstalt selbst aufgenommenen 
Zögling auf das Jahr vom 1. Mai 1633 wieder auf Ein hundert Gulden festgesetzt 
worden ist. 
Dieses ist in einvierteljährigen Raten an die Aufsichts-Comission der Taubstummen= 
und Blinden-Anstalt zu Gmünd zu bezahlen. Der Zögling erhält hiefür den Unter-
	        
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