Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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Derselbe erbietet sich zu einem zweimal in der Woche von 7—3 Uhr zu halten- 
den forstwissenschaftlichen Examinaterium und Repetttorium. 
Hekonomisch-technische Botanik, mit Demonstrationen der für Land- 
und Forstwissenschaft wichtigen Gewächse und den Hauptlehren der 
Pflanzen-Physiologie, trägt Prof. D. Schübler von 4—5 Uhr vor. 
Landwirthschaft lehrt Prof. v. Forstner von 3—9 Uhr; 
Specielle Technologie Prof. Poppe fünf Stunden wöchentlich von 10—11 
Uhr, nach seinem Lehrbuche der speciellen Technologie, Stuttg. und Tüb. 1819. 
Derselbe wird auf Verlangen auch die allgemeine Technologie lehren. 
Zu Vorlesungen über einzelne Theile der Handelswissenschaft erbietet 
sich Prof. Fulda. 
Landwirthschafts-Polizei wird auf Verlangen Prof. v. Forstner in be- 
quemer Stunde vortragen. 
Finanzwissenschaft lehrt Prof. Fulda von 11—12 Uhr. 
Cameralrecht, f. Rechtswissenschaft. 
Cameralpraxis, s. Rechtswissenschaft. 
Zu Erlernung der Musik, des Zeichnens, Reitens, Tanzens u. s. w. findet 
man die beste Gelegenheit. 
Das Ende der Ferien ist auf den 3. Mai festgeseht, und die Studirenden werden 
erinnert, um so pünktlicher an diesem Tage aus den Ferien hieher zurückzukehren, 
da am 35. Mai die Erôffnung sämtlicher Vorlefungen an der schwarzen Tafel be- 
kannt gemacht werden wird, und alle Haupt-Vorlesungen unfehlbar am 4. Mai anfan- 
gen werden. 
Tübingen den 35. März 1629. 
Autenrieth.
	        
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