Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1823. (14)

4) In keinem dieser Fälle (I., 2., 3.) koͤnnen sich die baͤuerlichen Wirthe 
weder der alleinigen Uebernahme der Kommunallasten noch der gesetzli- 
chen Huͤlfsdienste versagen. 
Ich beauftrage das Staats-Ministerium, diese Deklaration durch die 
Gesetzsammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 24sten März 1823. 
Friedrich Wilhelm. 
An 
das Staats-Ministerium.