Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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Durch hoͤchste Entschließung vom 15. v. M. ist der Förster Pilenz, von Alten- 
staig, wegen Kränklichkeit in den Ruhestand versetzt worden. 
Unter dem 16. v. M. ist das Forstamt Comburg dem bisherigen Förster, Grafen 
v. Uerküll, zu Neuenstadt, übertragen worden. 
Die Unterförster Jenisch, Forstwarth zu Lauchheim, im Kapfenburger Revier und 
Forst, und Junginger, Waldschüßz im Revier und Forst Lorch, sind durch höchste 
Entschließung vom 19. v. M. Alters und Kränklichkeits halber in den Ruhestand ver- 
sebt worden. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Der Departements der Justiz, des Innern und 
der Finanzen: 
Der Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen. 
Bekanntmachung, betreffend die Regulirung der Kost- und Heitzungs-Preise fär die Gesangenen bei 
den Bezirks-Aemtern auf die erste Hälfte des Etats= Jahres 187. 
Die Kost= und Heißungs-Preise für die Gefangenen bei den Bezirks-Aemtern 
sind auf die Periode vom 1. Juli bis 31. December 1829 in dem gleichen Vetrage und 
in gleicher Art festgesebt worden, wie solches in der Bekanntmachung vom So. Juni 
1828 (Reg. Blatt S. 567) enthalten ist; welches hiemit zur öffentlichen Kenntniß ge- 
bracht wird. 
Stuttgart den 18. Juni 18z9. 
Für den Justiz-Minister: Schmidlin. Varnbüler. 
Schwab.
	        
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