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C) Des Departements der Finanzen:
Des Finanz-Ministerium.
a) Bekanntmachung des Termins zur bevorstehenden allgemeinen Prüfung der Bewerber um Forststellen.
Seine Königliche Majestät haben auf mehrere, seit einiger Zeit bei Höchst-
denselben unmittelbar eingereichte Gesuche um Zulassung zur Forstdienst-Prüfung,
Znädigst zu befehlen geruhr, daß ein Forstdienst-Prüfungs-Concurs demnächst wieder
angeordnet werden soll.
Eine solche Prüfung wird nun nach den Bestimmungen in der Bekanntmachung
durch das Regierungs-Blatt Nro. 238 vom 6. Mai 18283, S. 297, für die wissen-
schaftlich, so wie für die mehr praktisch gebildeten Candidaten,
am 1y. und folgenden Tage des Monats August d. J.
vorgenommen werden. «
Es haben nun die nach oben bemerkten zwei Abtheilungen sich auöscheidenden
Examinanden ihre Bittschriften um Zulassung zu der einen oder der andern Prüfung
mit einem ausführlichen Verzeichniß von ihrem Nationale und einer Beschreibung ilrer
bisherigen Laufbahn, belegt mit Zeugnissen von ihren beziehungsweise Lehrern und
Vorgesehten, an die Registratur des Finanz-Ministerium bald möglichst und spätesteus
bis zum r. August einzusenden; worauf sie, so wie auch alle diejenigen, welche eine
Prüfung im Forstfache bereits nachgesucht haben, wenn sie bis zum :2. August nicht
zurückgewiesen worden sind, den 1y. desselben Monats Morgens 3 Uhr dahier in dem
Kanzlei-Gebaude des vormaligen Forsiraths in der Friedrichs-Straße Nro. 495 bei der
Prüfungs-Commission sich einzufinden haben, um das Weitere von derselben zu ver-
nehmen.
Besonders haben aber die wissenschaftlich gebildeten Candidaten, die sich für den
höhern Forstdienst prüfen lassen wollen, sich auch noch auszuweisen, ob ste vom
K. Studienrath als befähigt für das Studium auf der Universität erkannt worden
sind.
Stuttgart den 25. Juni 1329.
Varnbüler.