520
§. z1.
Zum Artikel 47 des Geseßes.
Nach vorstehenden Bestimmungen haben nun das evangelische Consistorium und
der batholische Kirchenrath die Vorschriften des Gesetzes in den betressenden Gemeinden
unverweilt zur Vollziehung zu bringen.
Die Festsetung des Schul= und Lehr-Plans für die israelitischen Schulen und die
Bestimmung der israelitischen Schulbücher, so wie jede künftige Abänderung derselben
bleibt der Genehmigung des Ministerium des Innern vorbehalten.
Stuttgart den 3o0. Juli 1329. Schmidlin.
Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um das erledigte Cameralamt Urach, erster Elasse, haben ihre
Gesuche innerhalb vier Wochen bei der Finanzkammer des Schwarzwald-Kreises einzu-
reichen.
2) Die Stelle eines Zuchthaus-Verwalters zu Gotteczell mit dem davon ab-
hängenden Gehalte von #co fl. ist durch die Ernennung des seitherigen Verwalters,
Ober-Justiz-Assessors Haas, zum Oberamts-Richter in Maulbronn in Erledigung ge-
kommen. Die Bewerber um die gedachte Stelle werden daher aufgefordert, ihre Ge-
suche innerhalb drei Wochen bei der K. Strafanstalten-Commission einzureichen.
5) Die Bewerber um die durch die Pensionirung des Bauinspektors Hartung,
zu Altdorf, erledigte Stelle haben ihre Gesuche mit den nöthigen Belegen bei der
Finanzkammer des Donaubreises innerhalb vier Wochen einzureichen.
4) Die erledigte evangelische Pfarrei Nufringen, Dicbcese Herrenberg, enthält
in dem Mutterorte 132, in dem eine halbe Stunde entfernten Filial Rohrau aber, in dessen
Kirche, neben allen Casual-Gottesdiensten, vom Palmtag bis Michaelis, jeden Sonn-
tag Morgens 6 Uhr gepredigt, von Michaclis bis Palm-Sonntag aber, jeden zweiten
Sonntag Nachmittags Predigt mit angehängter Catechisation gehalten wird, 490 Pfarr-
Genossen. Das Einkommen besteht nach Abzug von fünf Scheffeln Rocken und zehen
Gulden baaren Geldes zu dem geistlichen Besoldungs-Verbesserungs-Fonds in 91 fl.
„:5. kr. nach den Sportel-Preißen, und enthält in Geld 48 fl., in firen Naturalien
556 fl. 20 kr., in Güter-Genuß 80 fl., in Zehenten (welche auf # Jahre an die Ge-