Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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dortigen Post-Stallmeisterei-Dienste die landesherrliche Bestätigung zu ertheilen geruht; 
au 
vermöge höchster Entschließung vom 19. d. M. die erledigte Pfarrei Afberg, De- 
kanats Ludwigoburg, dem Repetenten und Unterbibliothekar am theologischen Stift zu 
Tübingen, Bührer, und 
das Diakonat Bopfingen, Dekanats Aalen, dem Vikar Goecs in Aalen gnädigst 
übertragen. 
Unter dem 17. d. M. wurde der Hauptmann erster Elasse der Artkllerie, v. Pfi- 
ster, Krankheitohalber in den Ruhestand verseßt. 
Die patronatherrschaftliche Nomination des Pfarrers M. Speidel zu Reipperg 
auf die erledigte Pfarrei Klingenberg, Diöcese Brackenheim, ist unter dem 14. d. M. 
bestätigt worden. 
II. Verfügungen der Departementé. 
Des Departements des Innern: 
Des Ministerium des Innern. 
Die Insiruktion für die cvangelisch-theologische Candidaten, Prüfung betreffend. 
Umer Bezichung auf die K. Verordnung vom 3#. Februar d. J. (Reg. Blatt 
S. 113), die Dienst-Prüfung der evangelischen Kircheudiener betreffend, wird die In- 
struktion, welche der mit der evangelisch-theologischen Candidaten-Prüfung (ersten 
Dienst-Prüfung) beauftragten Commission in Tübingen ertheilt wurde, soweit sich die 
Bestimmungen dertelben zur allgemeinen Bekanntmachung eignen, in nachstehendem 
Auszug zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 4. August 1829. Schmidlin. 
Auszug 
aus der Instruktion für die mit der Canbidaten-Prüfung 
beauftragte Prüfungs-Commission. 
Der zu Vornahme der evangelisch-theologischen Candidaten-Prüfung an der Landes- 
Universität bestellten K. Commission wird in Gemäßheit des §. 10 der K. Verordnung 
vom :1. Februar d. J. (Reg. Blatt S. 115) folgende Instruktion ertheilt.
	        
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