Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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F. Theologie. 
a) Evangelische Fakultaͤt. 
Die öffentlichen Vorträge über Religion und Christenthum für 
Studierende evangelischer Confession aus allen Fakultäten wird auf Ver- 
langen Donnerstags um ½: Uhr D. Baur halten. 
Vorchristliche Religions-Geschichte (heidnische und jüdische) in Verbindung 
mit einer allgemeinen Skizze der Religions-Philosophie lehrt privatim Der- 
selbe um 5 Uhr. " 
Der christlichen Glaubenslehre erste Hälfte trägt D. Steudel öffentlich vor 
um 11: Uhr. 
Zu einem Eraminatorium über specielle Dogmatik. in wöchentlichen 5—4 
Stunden ist Repetent Burter sck bereit. 
Den ersten Theil der christlichen Sittenlehre trägt D. Kern öffentlich vor 
um 4 Uhr. 
Die Grundsäte des evangelischen Kirchenrechts nebst einer Statistik der 
evangelischen Kirchen Deutschlands trägt in wöchentlichen 2 —3 Stunden Re- 
petent Schneckenburger vor. 
Den ersten Theil der christlichen Kirchen-Geschichte lehrt D. Baur öffent- 
lich um 3 Uhr. 
Zu einem Examinatorium in wöchentlichen 4 Stunden über Kirchen= und 
Dogmen-Geschichte erbictet sich Repetent Schneckenburger. 
Den Propheten Jesajas erblärt D. Steudel privatim um 3 Uhr. 
Die Salomon'schen Schriften erklärt Prof. Jäger privatim um 10 Uhr. 
Die drei ersten Evangelien erklärt synoptisch D. Kern privatim um 10 Uhr; 
den Brief an die Römer privatim D. Schmid um 9 Uhr; 
die Briefe an die Galater und Epheser in wöchentlichen 2 —3 Stunden Re- 
petent Fronmüller. 
Ein apokryphisches Buch des A. T. wird Prof. Jäger öffentlich erlutern 
um 3 Uhr. 
Die Homiletik und Catechetik lehrt D. Schmid öfsentlich um 6 Uhr Abends. 
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