Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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vermöge höchster Entschließung vom 12. d. M. die erledigre Bau-Inspektors- 
Stelle zu Altdorf dem bisherigen Amts-Verweser Bächler, seither hofkammerlichen 
BVau= Inspektor, gnädigst zu übertragen, und zugleich die Verlegung seines Wohnüßes 
von Altdorf nach Ravensburg zu genehmigen geruht. „ 
Sodann haben Höchstdieselben durch höchste Entschließung vom 24. d. M. den 
Sekretär und Cassier Bauer bei der K. Land-Gestütts-Commissoon, unter Beibehaltung 
seiner bisherigen Funktionen, zum Mitglied dieser Behörde mit Sis 1. d Stimme zu 
ernennen, und ihm den Titel und Rang eines Collegial-Assessors zu verleihen, und 
durch höchstes Dekret vom 15. d. M. dem Oberamts-Gerichts-Aktuar zu Münfin= 
gen, Benzinger, die nachgesuchte Dienst-Entlassung zu ertheilen geruht. 
Die patronatische Nomination des Pfarramts-Verwesers Peierle zu Neubronn, 
Dekanats Aalen, auf die erledigte evangelische Pfarrei daselbst, ist den 9. d. M. be- 
stAtigt worden. . 
II. Verfügungen der Departementce. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Bekanntmachung, die bevorstehende Prüfung der Rechts-Candidaten betreffend. 
Unter Beziehung auf die Ministerial-Verfügung vom 35. December 1323 (Reg. 
Blatt S. 830) werden diejenigen Rechts-Candidaten, welche zu der nach Art. I der 
Dienst-Prüfungs-Instruktion vom 30. November 1½820 (Reg. Blatt S. 635) im Monat 
December 13239 Statt findenden ersten Dienst-Prüfung vor der ersten Sektion der 
Justiz-Prüfungs-Commission in Tübingen zugelassen zu werden wünschen, gemäß der 
Anordnung des so eben erwähnten Artikels hiemit aufgefordert, ihre dießfälligen Ge- 
suche, welche genau nach den hierüber bestehenden Vorschriften eingerichtet seyn müssen, 
bis zum 15. November d. J. bei der unterzeichneten Stelle um so gewisser einzureichen, 
als im Falle der Nicht-Einhaltung dieses Termins der Nachtheil des Ausschlusses von 
dieser Semester-Prüfung für die Säumigen unfehlbar eintreten würde.
	        
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