Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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Nro. 51. 
Regierungs-Blatt 
  
  
fuͤr das 
Koͤnigreich Wuͤrttemberg. 
F Montag, den 16. November 1820. 7 
  
— 
Inhalt. 
Königl. Dekrete. Deklaration, die staatsrechtlichen Verhältnisse des fürstlichen Hauses Hohenlohe- 
Waldenburg-Schillingsfürst zu Kupferzell betrefeend. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Deklaration, 
die staatsrechtlichen Verhältnisse des fürstlichen Hauses Hohenlohe-Waldenburg, Schillingsfürst 
zu Kupferzell betreffend. 
Wir Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg, 
Thun kund und fügen hiermit zu wissen, daß, nachdem bei Uns der Fürsi Carl 
Albrecht zu Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst zu Kupferzell wegen 
der in der Beilage! bezeichneten, in Unserem Königreiche gelegenen Besitungen, unter 
Berufung auf den 14. Art. der deutschen Bundes-Akte, um Feststellung seiner staats- 
rechtlichen Verhältnisse, für sich und sein fürstliches Haus, nachgesucht hat, Wir, nach 
gepflogenen Verhandlungen mit dem bevollmächtigten Abgeordneten desselben und nach 
Anhörung Unseres Geheimen Raths, beschlossen haben und verordnen, daß nachfol- 
gende Bestimmungen den bleibenden Rechtszustand des Fürsten bilden sollen:
	        
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