Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

KC. 4. 
Nach Beendigung des vierjährigen Laufes durch das niedere Seminar wird ein 
abermaliger Concurs zwischen den Zöglingen des betreffenden Seminars und den übri- 
gen Jünglingen, welche sich auf den Landes-Gymnasien oder auf anderem Wege zum 
Studium der Theologie vorbereitet haben, eröffnet, und die dreißig Tüchtigsten aus 
dieser Gesamtzahl (ohne Rücksicht auf bisherigen Seminar-Verband oder sonstige Vor- 
schule) werden in das höhere Seminar zu Tübingen aufgenommen. 
g. 6. 
Der akademische Studienlauf der Seminaristen wird von fuͤnf auf vier Jahre 
heruntergesetzt, den ausgezeichnetern Zoͤglingen aber, welche nach Vollendung ihres 
Universitäts-Curses noch eine andere Lehr-Anstalt zu ihrer höhern Auobildung besuchen 
wollen, zu diesem Bebuf eine Geld-Unterstühung von je Fünfhundert Gulden zugesicherr. 
« 5.6. 
Zur praktischen Vorbereitung der Kirchenamts-Candidaten (Dienst-Pröfungs-Ord- 
nung vom 21. Februar 1829, +. 12) wird eine, der Stärke eines Jahres-Curses mir 
Einschluß der außerhalb des Seminars studirenden Theologen entsprechende Zahl be- 
sonders würdiger Pfarr-Geistlichen ausgczeichnet, welche zur Aufnahme, Belehrung und 
Zubildung der neu angehenden Pfarr-Gehülfen auoschließlich ermächrigt, und für ihre 
diesfallsige Bemühung durch einen Kosten-Beitrag von je Einhundert Gulden aus der 
Staato-Casse belohnt werden. Auch versteht es sich von selbst, daß diese im Vorbe- 
reitungs-Jahre stehenden Pfarr-Gehülfen außer der freien Wohnung und Verköstigung 
im Pfarrhause keine weitere Belohnung für ihre Dienste anzusprechen haben. 
65. 7. 
Der bisher mit dem evangelisch-theologischen Seminar in Tübingen verbundene 
Freitisch für Nicht= Seminaristen (Hospes-Tafel) wird aufgehoben, und in eine, für 
jenzt auf dreitig Portionen bestimmte Zahl von Staats-Stipendien für Studirende der 
juridischen, medicinischen und staatswirthschaftlichen Fakultät verwandelt, deren Betrag 
auf jährliche Einhundert Fünfzig Gulden für Jeden festgeseht wird. Die Bewerber 
umdiese Staats-Stipendien haben sich in Zukunft bei dem Kanzler der Universitär zu 
melden.
	        
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