Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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A. . 
Sportel= Unsätze, mit welchen keine Verfügung an ein Bezirks-Amt verbunden ist. 
Wenn von einer höhern Behbrde eine Sportel angesetzt wird, mit welcher eine- 
Verfügung an ein Bezirks-Amt nicht verbunden ist, wie dieses z. B. bei Verfügungen 
an die Ministerial-Kassen, oder eine andere Special-Kasse, oder an die Staats-Haupt- 
Kasse, oder bei Verfügungen an Stellen, welche keine Sportel-Verrechnung haben, 
als Dekanat-Aemter, Forst-Aemter 2c., oder auch alodann der Fall ist, wenn das Er- 
kenntniß eines höhern Gerichts dem Anwalt der Parthie eröffnet wird; so wird die 
Sportel durch den controlirenden Canzlei-Beamten, nach dem Formular Lit. B an das 
Cameral-Amt ausgeschrieben, in dessen Bezirk der Sportel-Pflichtige wohnt. Der con- 
trolirende Canzlei-Beamte übergibt über solche Fälle, in den 9. 3 bestimmten Termi- 
nen, Uebersichten an die betreffende Kreis-Finanz-Kammer zur Blldung der Controle 
der Verrechnung. 
g. 5. 
Sportel-Ansätze bei dem Kriege-Departement und solche, welche bei Militär-Personen für- 
ehegrrichtliche Dispensarionen Statt finden. 
Die in dem Kriegs-Departement zu erhebenden Sporteln werden auf die bis- 
herige Weise controlirt, von der Kriegs-Kasse erhoben und an die Staats-Kasse 
abgeliefert. 
Die Sporteln, welche Militkr-Personen für ehegerichtliche Dispensationen zu ent- 
richten haben, sind gleichfalls auf die bisherige Art durch den Expeditor des Ehege- 
richts einzuziehen und unter Rechnungs-Ablegung alle Viertel-Jahr an die Staats- 
Haupt-Kasse abzuliefern, nachdem aus dem Sportel-Controle-Register des Ober-Tri- 
bunals die Vollständigkeit, so wie die Richtigkeir der Sportel-Ansätze in der Rechnung. 
beurkundet ist. 
K. 6. 
Belohnung des controlirenden Canzlei-Beamten. 
Der Canzlei-Beamte bei den Ministerien und den Landes-Collegien, welcher nach 
&#. 3 und 4 die Controlirung der Sportel-Erhebung neben seinen ordentlichen Dienst- 
Verrichtungen zu besorgen hat, erhält hiefür eine Belohnung nach dem bisherigen 
Tarif, welche je am Ende des Etats-Jahrs auf den Sportel-Ertrag des betreffen- 
den Eameral-Amts zur Bezahlung angewiesen wird.
	        
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