Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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Lit. D zu §. 9. (Formular zu den gestempelten Sportel-Zeichen.) 
  
Stempel 
– 1 fl. — 
Quittung 
ür 
— Sportel, 
welche N. N. in N. 
fär 
heute an die unterzeichnete Stelle bezahlt hat. 
N. den ten 18 
T. 
  
Anmerkung zu Lit. D. 
½) Dle gestempelten Sportelzeichen werden in Oktav-Format ausgestellt. 
:) Wenn zu Ergänzung des Stempel-Betrags (welcher den gleichen Betrag des 
Sportel-Ansaßes enthalten muß) einige Sportelzeichen erforderlich sind, so wird 
von den leßteren nur dasjenige durch den Bezirks-Beamten unterzeichnet, wel- 
ches den höhern Stempel-Betrag enthält. 
Nachdem dieselben numerirt sind, ist auf dem bescheinten Sportelzeichen 
Nro. 1 zu bemerken: "5 . 
Z. B. Ergänzungs-Zeichen 
Beil. Nro. 2. — 1#l. — 
— 5. — — Zo kr. 
Auf den Beilagen Nro. 2 und 3 aber wird bemerkt: 
Ergänzungs-Zeichen zu Nro. 1.
	        
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