Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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fuͤgen zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß denselben nach Maßgabe des F. 3 
der Criminal-Gebühren-Ordnung vom 24. November 1826 (Reg. Bl. S. 494) eine an- 
gemessene Belohnung aus dem Inquisitions-Kostenfonds verwilligt worden ist. 
Stuttgart den 9. April 1832. Schwab. 
c) Termin zu Vornahme der nächsten Semester-Prüfung der Justiz-Referendäre. 
Diejenigen Justiz-Referendäre zweiter Classe, welche in Gemäßheit der öffentlichen Auf- 
forderung vom 5. December v. J. (Reg. Bl. S. 602) sich zu der zweiten Dienst-Prü- 
fung angemeldet und nach erfolgter Zulassung zu derselben ihre Probe-Relationen in 
der festgesenten Frist übergeben haben, werden hiemit benachrichtigt, daß beziehungs- 
— weise in den Monaten Mai und Juni d. J. ihre Prüfung bei der zweiten Sektion 
der Justiz-Prüfungs-Commission vorgenommen werden wird, und sie dabei in zwei 
Abtheilungen zu erscheinen haben. 
Die erste Abtheilung besteht aus den Referendären: 
Bek, 
Nagel, 
Witt, 
Feuerbach, 
Heß, 
v. Baldinger; 
die zweite Abtheilung aus den Referendären: 
Renz, 
Miller, 
Teuffel, 
Straub, 
Rugl, 
Haßler, 
Widmann. 
Die Candidaten der ersten Abtheilung haben am Dienstag den 29. Mai, die der 
zweiten am Dienstag den 5. Juni d. J. in Stuttgart sich einzusinden, und beziehungs-
	        
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