Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

106 
die katholische Pfarrei Tannau, Ober= und Dekanatamts Tettnang, dem Repc- 
tenten Holz am Wilhelmsstifte zu Tübingen gnädigst verliehen, auch 
der Bitte des zum Helfer in Schorndorf ernannten vormaligen Repetenten Fi- 
scher um Enthebung von der ihm übertragenen Helfersstelle gnädigst willfahrt, und 
die hiedurch wieder in Erledigung gekommene Helfersstelle zu Schorndorf dem der- 
maligen Vikar in Stuttgart, Repetenten Buttersack, gnädigst übertragen. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
Bekanntmachung, die Einreichung von Adressen mit der Bitte um gleichbaldige Einberufung der 
Stände betreffend. ' 
VonEinwohnerndesOberamts-wkzxrtocorrupt-usuuvverSmdtHeilbwnn 
ist Seiner Königlichen Majestät die Bitte um gleichbaldige Einberusung der 
Stände in Adressen vorgetragen worden, deren eine durch öffentliche Blätter zur Kennt- 
niß des Publikums gekommen ist. 
Auf diese Eingaben ist durch das Ministerium des Innern an die Regierung des 
seckar-Kreises ein Erlaß folgenden Inhalts ergangen: 
„Einzelne Einwohner des Oberamts Weinsberg und der Stadt Heilbronn 
haben Seiner Koͤniglichen Majestaͤt in unmittelbaren Eingaben die Bitte 
um gleichbaldige Einberufung der Staͤnde des Koͤnigreichs vorgetragen.“ 
„Da der juͤngste ordentliche Landtag in den ersten Monaten des Jahrs 1830 
abgehalten worden ist, der Zeitpunkt des naͤchsten ordentlichen Landtags somit 
nach F. 127 der Verfassungs-Urkunde erst mit Anfang des künftigen Jahrs ein- 
tritt, auch zu einem außerordentlichen Landtag keine Veranlassung vorliegt; so ist
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.